Selbstverständlich ist eine Erweiterung einer Photovoltaik-Anlage grundsätzlich möglich. Es stellt sich für mich allerdings die Frage, warum die Anlage "nur" die von Ihnen genannte Leistung erbringt. Wenn die Anlage unter den Vorraussetzungen und Maßgaben des EEG 2012 erichtet wurde, ist es möglich, das der Errichter die 70% Regelung beachtet hat. Das heisst, dass die Photovoltaikanlage über die Software des Wechselrichters oder eine entsprechende Auslegung auf diese Spitzenleistung begrenzt werden muß. Eine weitere Möglichkeit könnte sein, dass sie nicht optimal ausgerichtet ist oder Verschattungen zu dem - aus Ihrer Sicht - mageren Ergebnis beitragen.
Ich würde ihnen aber auf jeden Fall raten, nicht von den "Momentanwerten" der Anlage auf die Performance zu schließen, sondern die Erträge über den Gesamtzeitraum eines Jahres zu addieren, um einen Überblick über die Leistung zu bekommen. Dann können Sie diese mit dem vom Errichter zugesagten Ertrag vergleichen und ihn - im Rahmen der Gewährleistung - auf möglich Defizite ansprechen, er sollte dann für Abhilfe sorgen.
Gegebenfalls kann man die Anlage auch um einige Module erweitern. Dabei sind aber einige grundlegende Faktoren zu beachten:
Die Erweiterung sollte nur mit den gleichen Modulen erfolgen, die Sie auch bisher verbaut haben. Alternativ möglich wären auch Module mit identischen Spannungs- und Stromwerten. Zusätzlich sollte bzw. muss der Wechselrichter auch noch Reserven in seinem Spannungsfenster haben, sonst bekommen Sie ein Problem: bei Überspannung wird er zerstört. Vermutlich werden Sie aber den Wechselrichter tauschen müssen, da dieser auf die bestehende Anlage ausgelegt wurde. Wenn Sie dies machen müssen, bietet sich noch die folgende Alternative: Einbau von Leistungsoptimierern auf Modulebene. Sie haben dann, neben den in einem anderen Beitrag genannten Vorteile, die Möglichkeit, vollkommen andere Module mit Ihrer bestehenden Anlage zu kombinieren und gegebenenfalls bisher nicht berücksichtigte Dachflächen zu belegen. Sie werden allerdings in keinem Fall für die neu installierten Module die bisher für Ihr "Altanlage" geltende Vergütung bekommen, sondern die derzeit Geltende.