Oh, oh, hier scheint die Anlage schon ohne Inbetriebnahme, am Netz zu laufen und Ihr vorhandener Bezugszähler dreht vorwiegend vermutlich rückwärts.
Meines Kenntnisstandes nach, ist der Betrieb so nicht zulässig.
Es ist erlaubt, eine Inbetriebnahmeprüfung, zur Funktionsprüfung, oder zum Nachweis der Fertigstellung zu einem Zeitpunkt "X" vorzunehmen, aber danach muss die Erzeugungsanlage, bis zur vollständigen Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber, oder das EVU, wieder abgeschaltet werden.
Bitte halten Sie schnellstmöglich Rücksprache mit Ihrem Errichter, oder Installationsbetrieb, der die Anlage beim EVU eingereicht hat.
Und schalten Sie die Anlage, spätestens vor Erscheinen des Mitarbeiters, der den Zweirichtungszähler installiert, vorher wieder ab.