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Eigenverbrauch von Solarstrom im aktuellen EEG

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Eingestellt 31, Jul 2012 in Photovoltaik von Anonym

Können Sie mir das mit dem Eigenverbrauch ab 01.08.2012 bitte genau erklären.

Ich habe schon eine PV-Anlage von 14,75 kwp ohne Eigenverbrauch seit 01.12.2009. Diese Anlage finanziert mein Carport auf der die Anlage installiert ist. Die Vergütung beträgt noch 43,01 Cent. Jetzt habe ich noch eine alte Scheune wo ich das Dach erneuern muß und ca. 8 kwp installieren will. Die PV-Anlage sollte das Dach bezahlen, so dass ich im Moment auch nichts draufzahlen möchte. Dies wird schon sehr knapp im Moment bei 18,xx Cent. Muß ich unbedingt Eigenverbrauch machen? Ich habe ca. 5.500 kwh Stromverbrauch pro Jahr wobei der Hauptteil ab ca. 16.00 Uhr täglich verbraucht wird. Benötige wirklich Hilfe, dass ich nicht falsch kalkuliere.

   

1 Antwort

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Beantwortet 1, Aug 2012 von Andreas Kühl (181 Punkte)

Hinsichtlich eines vorgeschriebenen Eigenverbrauchs hat der ursprüngliche Entwurf zur Änderung im EEG eine Vergütung von einem maximalen Anteil des erzeugten Stroms von 85 bzw. 90% vorgesehen. Der Rest sollte selbst verbraucht, bzw. direkt vermarktet werden. Diese Grenze der maximalen Vergütung gilt jetzt, nach den Änderungen im Vermittlungsausschuss, erst ab Anlagen von mindestens 10 kWp. Bei Anlagen von 0 bis 10 kWp werden 100% des jährlich erzeugten Stroms voll mit dem jeweils geltenden Einspeisetarif vergütet (sog. "Bagatellgrenze"). Da die geplante PV-Anlage mit 8 kWp ausgelegt ist, kann der gesamte Strom eingespeist und vergütet werden. Weitere Informationen zu den aktuellen Einspeisevergütungen bietet der BSW übersichtlich in einer pdf-Datei unter http://www.solarwirtschaft.de/fileadmin/media/pdf/eeg_anpass_2012_zusammenf.pdf an.

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