Wegen straßenbauarbeiten in unserem Wohngebiet muß während der Arbeitszeit der Baufirma eine Stromleitung abgeschaltet werden. Die Stromversorgung erfolgt während dieser Zeit über ein Notstromaggregat des Netzbetreibers. Die Dauer dieser Maßnahme ist für 1-2 Wochen geplant.
Vom Netzbetreiber werden die in diesem Gebiet befindlichen Solaranlagen während dieser Zeit abgeschaltet, ohne die Betreiber vorher informiert zu haben.
Der Netzbetreiber erklärt, dass er weder zu einer voherigen Information bei dieser langen und geplanten Maßnahme, noch zu einem Schadenersatz für die entgangene Einspeisevergütung verpflichtet sei.