Ist eine Abschlagsänderung der Einspeisevergütung rechtlich zulässig?
Ich habe heute vom regionalen Stromversorger ein Schreiben erhalten, daß der monatliche Abschlag ab juni 2012 um 9,25%, bezogen auf das gesamte Kalenderjahr, gesenkt wird. Daraus resultiert eine Abschlagsreduzierung um 16,33%, mit erstmaliger Fälligkeit 01.07.2012.
Der Energieversorger bittet um Verständnis.
Grund:
2011 war ein überdurchschnittliches Sonnenjahr mit einem Ertrag von ca. 1.050 kWh/kWp. Der Durschnit der letzten Jahre lt. Statistik SVF lag in der Region bei 950 kWh/kWp.
Das Abrechnungssystem hat auf Basis des hohen Ertragswertes 2011 einen hohen 'Abschlag für 2012 ermittelt, was den durchschnittlichen Erwartungswert nicht entspricht und die Gefahr einer Überzahllung besteht
Um auch das Risiko einer hohen rückforderung zum jahresende zu minimieren, wird der Abschlag angepasst und Abschlagszahlung reduziert.
Darf das der Einspeiseabnehmer ohne mien Einverständnis das so ohne Weiteres ?