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Wieviele Balkonanlagen darf man an einem Zähler betreiben?

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Eingestellt 23, Okt 2020 in Photovoltaik von Friedhelm

Hallo,

ich habe eine Frage zur zulässigen Anzahl von sog. "Balkonmodulen", also steckerfertigen Solaranlagen mit jeweils 600 Watt Peak-Leistung.

Überall kann man lesen, dass "eine" solche Anlage pro Haushalt erlaubt sei. Bisher konnte ich noch nicht herausfinden, wo geschrieben steht, dass das wirklich nur eine (1) sein darf.

Was geschieht, wenn man eine solche 600 Wp-Anlage mit den Modulen nach Westen, und eine zweite mit ebenfalls 600Wp nach Osten ausrichtet und beide am selben Haushaltsnetz mit einem Zweirichtungszähler (smart meter) betreibt?

Macht man sich strafbar?

Begeht man eine mit Bußgeld bewehrte Ordnungswidrigkeit?

Wie sieht die Rechtslage hierzu aus?

Für die (unverbindliche) Klärung dieser Fragen wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank vorab und

freundliche Grüße


   

1 Antwort

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Beantwortet 6, Jan 2021 von Rolf Walsch (107 Punkte)
Bearbeitet 4, Okt 2022 von Moderator

zuerst ein mal: es gibt Personen - welche sich seit Jahren um dieses Thema kümmern:

z.B. https://www.pvplug.de/   , https://machdeinenstrom.de/

1.) zu den 600W:
es müsste genau genommen 600VA heißen. Die Zahl kommt von einem Vorschlag, einer Rechnung des VDE, wie hoch darf eine zusätzliche Leistung auf einem mit 16A abgesicherten Stromkreis sein, bei einem Querschnitt von 1,5mm². Warum die Netzbetreiber das so übernommen haben? Keiner weis es.

Link zur VDE Webseite: https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose
schauen sie auch unten in die FAQ Liste

2.) zu der Anzahl: es dürfen mehr sein, es gibt nach oben keine Grenze, nur technische Faktoren, welche eingehalten werden müssen !
a) dann wird aber das Anmeldeverfahren weitaus umständlicher. Für die 600VA gibt es bei den meisten Verteilnetzbetreibern eine einzige DIN A4 Seite, habe mal zwei angehängt:
ENTFERNT (Moderator) für Berlin
anmeldung_balkonkraftwerk_E_DIS_NETZ_BBG (24 kb) für Brandenburg
b) die rechtliche Seite
BK-Rechtliche_Aspekte.pdf (0,4 MB)

3.) Macht man sich strafbar? JA, JA, Ja - wenn man nicht aufpasst !! anmelden ist wichtig, an zwei Stellen; Verteilnetzbetreiber ( der muss es nur wissen, hat aber kein Mitspracherecht - bei 600VA )
beim Marktstammdatenregister ( da droht hohe Strafe )

4.) denken sie an den Zähler ! Er darf NICHT rückwärts drehen.

In ihrem Browser ist kein PDF-Plugin installiert.

PDF herunterladen: BK-Rechtliche_Aspekte.pdf

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