Hallo Maik,
die Höhe der Einspeisevergütung ist nicht an den Betreiber der Anlage sondern an das Erst-Inbetriebnahmejahr der Anlage gebunden. Die Einspeisevergütung ist dann für 20 Jahre plus Restmonate des Inbetriebnahmejahrs fest.
Wenn Sie die PV-Anlage kaufen und selbst betreiben, haben dann Sie Anspruch auf diese Vergütung.
Mit dem Netzbetreiber muss nicht zwingend ein Einspeisevertrag geschlossen werden. Es gelten die Regeln im EEG. Wichtig ist es allerdings, den Betreiberwechsel inkl. Angaben zur steuerlichen Behandlung und Konto-Nr. beim Netzbetreiber zu hinterlegen. Ebenso muss der Betreiberwechsel im Anlagenregister der Bundesnetzagentur angezeigt werden.
Wenn Sie weitere Fragen haben, gern beim SFV anrufen.
Solarenergie-Förderverein-Deutschland e.V., www.sfv.de, 0241-511616