Hallo Stefan,
grundsätzlich ist es möglich, die Einspeisevergütung zu behalten, sie ist dann aber eben auch nur noch die entsprechende Restlaufzeit gültig (bei Anschluss 2004 also noch etwa weitere 7 Jahre). Dazu muss in der Regel eine entsprechende Meldung bei Ihrem Energieversorger gemacht werden - der Vorbesitzer der Anlage sollten ihnen die Dokumente und Bestätigungen von seiner Anmeldung weitergeben.
Solche Abbauanlagen sind übrigens kein Einzelfall, das gibt es immer wieder - siehe auch auf unserem Marktplatz - Abbauanlagen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen!
Freundliche Grüße
Simon Edel
Milk the Sun