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Wie rechnet man mit der Solarthermie in der EnEV-Rechnung, wenn die Aperturfläche unbekannt ist?

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Eingestellt 19, Aug 2016 in Solare Wärme, Heizen von Axel Horn (456 Punkte)
Bislang achtete die KfW streng darauf, ob in der EnEV-Rechnung (für KfW-Effizienzhaus-Nachweise) nach DIN 4701-10 eine ausreichend große Kollektoraperturfläche gegeben ist, bevor ein pauschaler solarer Deckungsanteil von 10% für den Bereich Heizung anerkannt wird.

Zur Erinnerung: die dafür nötige Kollektorfläche ermittelt sich in Abhängigkeit von der Nutzfläche des Hauses und vom Kollektortyp aus dem Standardwert der Kollektorfläche:

A C = 0,09  x A N 0,8        für Flachkollektoren

bzw.

A C = 0,066 x A N 0,8        für Röhrenkollektoren


Wenn die Kollektorfläche - und hier ist die Aperturfläche gemeint! - mindestens um den Faktor 1,8 größer als dieses
A C ist, dann darf pauschal 10% Solarwärme im Bereich Heizung angesetzt werden.

Nun wird aber in neuen Solar Keymark-Berichten überhaupt keine
Kollektoraperturfläche mehr angegeben, siehe z. B. http://www.dincertco.de/logos/011-7S2651%20R.pdf

Auf welcher Basis soll künftig das Kriterium einer ausreichenden Kollektorfläche überprüft werden? Was der Solarthermiemarkt überhaupt nicht brauchen kann, ist eine Unsicherheit in der Planungsphase, wenn es darum geht, den Effizienzbeitrag der Solarthermie in der EnEV-Berechnung zu würdigen.
   

1 Antwort

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Beantwortet 1, Sep 2016 von Axel Horn (456 Punkte)
Mir liegt inzwischen eine Antwort von der KfW vor, dass weiterhin die Aperturfläche ausschlaggebend dafür ist, ob die Kollektorfläche ausreichend groß ist, um pauschal 10% Solarwärme für den Bereich Heizung anrechnen zu dürfen.

Wenn der Solar Keymark Bericht die Aperturfläche nicht nennt, sollte eine belastbare Herstellerauskunft herangezogen werden, um Probleme zu vermeiden.

Ebenso ist darauf zu achten, dass bei Berechnungen im Rahmen der EnEV die auf die Aperturfläche bezogenen Leistungsparameter verwendet werden. Wenn der Solar Keymark Bericht nur noch die Werte "related to AG" nennt, müssen diese Parameter anhand des Brutto/Netto-Verhältnisses umgerechnet werden.

Dabei sind diese flächenbezogenen Parameter mit dem Faktor (Bruttofläche / Nettofläche) zu multiplizieren:

η0 (Konversionsfaktor)

a1 (linearer Wärmeverlustfaktor)

a2 (quadr. Wärmeverlustfaktor)

Die effektive Wärmekapazität ceff sollte ebenfalls umgerechnet werden, ist aber nicht ganz so relevant für den Ertrag.

Nur mit den so ermittelten Werten „related to aperture“ kann normgerecht im Rahmen der EnEV-Normen DIN 4701-10 bzw. DIN 18599 gearbeitet werden.

Der Winkelkorrektorfaktor (incidence angle modifier) ist von der Umrechnung nicht betroffen.

Es wäre gut, wenn in den Solar Keymark Berichten auch die Aperturfläche und die darauf bezogenen Werte wieder dokumentiert werden. Kollektorhersteller bzw. -anbieter sollten darauf achten, wenn sie ihre Produkte zertifizieren lassen.

Kommentiert 25, Okt 2016 von Axel Horn (456 Punkte)
Noch eine Korrektur zum letzten Satz: in den Solar Keymark Berichten kann und sollte zusätzlich nur die Aperturfläche genannt werden. Über das Brutto-/Netto-Verhältnis kann man sich dann die Leistungsdaten auf Bezug zur Aperturfläche umrechnen. Weil in Solar Keymark Berichten mit mehreren Kollektorformaten diese meistens unterschiedliche Brutto-/Netto-Verhältnisse haben - bei kleinen oder schmalen Kollektoren fallen z. B. die Randleisten mehr ins Gewicht - ergeben sich dabei für jedes Format leicht unterschiedliche Werte.
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