Mir liegt inzwischen eine Antwort von der KfW vor, dass weiterhin die Aperturfläche ausschlaggebend dafür ist, ob die Kollektorfläche ausreichend groß ist, um pauschal 10% Solarwärme für den Bereich Heizung anrechnen zu dürfen.
Wenn der Solar Keymark Bericht die Aperturfläche nicht nennt, sollte eine belastbare Herstellerauskunft herangezogen werden, um Probleme zu vermeiden.
Ebenso ist darauf zu achten, dass bei Berechnungen im Rahmen der EnEV die auf die Aperturfläche bezogenen Leistungsparameter verwendet werden. Wenn der Solar Keymark Bericht nur noch die Werte "related to AG" nennt, müssen diese Parameter anhand des Brutto/Netto-Verhältnisses umgerechnet werden.
Dabei sind diese flächenbezogenen Parameter mit dem Faktor (Bruttofläche / Nettofläche) zu multiplizieren:
η0 (Konversionsfaktor)
a1 (linearer Wärmeverlustfaktor)
a2 (quadr. Wärmeverlustfaktor)
Die effektive Wärmekapazität ceff sollte ebenfalls umgerechnet werden, ist aber nicht ganz so relevant für den Ertrag.
Nur mit den so ermittelten Werten „related to aperture“ kann normgerecht im Rahmen der EnEV-Normen DIN 4701-10 bzw. DIN 18599 gearbeitet werden.
Der Winkelkorrektorfaktor (incidence angle modifier) ist von der Umrechnung nicht betroffen.
Es wäre gut, wenn in den Solar Keymark Berichten auch die Aperturfläche und die darauf bezogenen Werte wieder dokumentiert werden. Kollektorhersteller bzw. -anbieter sollten darauf achten, wenn sie ihre Produkte zertifizieren lassen.