Wir haben als Baugruppe (GbR) eine 28 kWp Anlage auf unserem Mehrfamilienhaus. Dieses ist teilweise vermietet. Wir haben nach außen nur einen Zähler, verrechnen die Stromverbräuche mit den Bewohnern über Zwischenzähler in den Wohnungen. Zu unserem Stromversorger haben wir einen Vertrag, der auf die Baugruppe lautet. Damit sind nach außen Anlagenbetreiber und Verbraucher identisch, nämlich die Baugruppe. Das bedeutet doch, dass keine Verpflichtung zur Zahlung der EEG-Umlage existiert.
Gibt es einen Weg, den selbstverbrauchten Strom von der EEG-Umlage auszunehmen? Auf welcher Grundlage könnten wir gegen die Umlagenforderung Einspruch einlegen?