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EEG-Umlage auf Eigenverbrauch für Anlage einer Baugruppe mit teilweise vermieteten Wohnungen

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Eingestellt 16, Aug 2016 in Photovoltaik von Reiner Jörgens

Wir haben als Baugruppe (GbR) eine 28 kWp Anlage auf unserem Mehrfamilienhaus. Dieses ist teilweise vermietet. Wir haben nach außen nur einen Zähler, verrechnen die Stromverbräuche mit den Bewohnern über Zwischenzähler in den Wohnungen. Zu unserem Stromversorger haben wir einen Vertrag, der auf die Baugruppe lautet. Damit sind nach außen Anlagenbetreiber und Verbraucher identisch, nämlich die Baugruppe. Das bedeutet doch, dass keine Verpflichtung zur Zahlung der EEG-Umlage existiert.

Gibt es einen Weg, den selbstverbrauchten Strom von der EEG-Umlage auszunehmen? Auf welcher Grundlage könnten wir gegen die Umlagenforderung Einspruch einlegen?

   

2 Antworten

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Beantwortet 17, Aug 2016 von Martin Schorlies (950 Punkte)

Hallo Herr Jörgens,

da die Mieter vermutlich nicht Gesellschafter der Baugruppe BgR sind, handelt es sich im Sinne EEG um s.g. Dritte als Letztverbraucher, die somit umlagepflichtig sind. 

Vielleicht weiß ja noch jemand hier eine schlaue Alternative. 

MfG 

Martin Schorlies 

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Beantwortet 17, Aug 2016 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)

Hallo Herr Jörgens,

für eine konkrete Antwort sind noch ein paar weitere Details nötig. Je nach Baujahr der PV-Anlage ist bei Anlagen über 10 kW die EEG-Umlage fällig. Es wird dann nur unterschieden zwischen reduzierter Umlage ( wenn Betreiber und Nutzer die selbe juristische Person sind ) oder der vollen EEG-Umlage bei Verbrauch durch die Mieter. Eine Möglichkeit zur Reduzierung der EEG-Umlage könnte die teilweise Vermietung der PV-Anlage an die Mieter sein. Darüber sollten Sie sich auf der Seite der DGS-Franken informieren:

http://www.dgs-franken.de/home/

Dort haben Sie die kompetenten Ansprechpartner die Sie beraten können.

Gruß, Heinz Geckler

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