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Verabschiedung des neuen Erneuerbaren Energien Gesetzes EEG

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Eingestellt 11, Jul 2016 in Energiewende von Rüdiger Haude (171 Punkte)

Am 08.07.2016 hat der Deutsche Bundestag  mit der Verabschiedung des „Erneuerbare-Ener­gien-Gesetzes“ (EEG 2016) die Kapitulationsurkunde vor der alten Energiewirtschaft unterzeichnet. Die Arbeitsplätze der Wind- und Solarbranche sollen geopfert werden, damit die fossilen und atomaren Kraftwerke noch einige Jahrzehnte länger laufen kön­nen. Der Bundestag hat die Proteste von Umweltschutzorganisationen ignoriert, die auf die Dringlichkeit von Klimaschutzmaßnahmen gepocht hatten.

Das EEG 2016 verfolgt das offensichtliche Ziel, die Energiewende in Deutsch­land auszubremsen und noch für viele Jahrzehnte den Vorrang von Kohle im deut­schen Energiemix festzuschreiben.

Der Zubau von Photovoltaik wird auf 2,4 Gigawatt (GW) pro Jahr gedeckelt, der Zu­bau von Windkraft an Land (onshore) auf 2,8 GW pro Jahr. Bei diesem Tempo ist die Vollversorgung mit Strom aus Erneuerbaren Energien auch in hundert Jahren nicht zu schaffen.

Kern des jetzigen Gesetzes ist die Umstellung der Vergütung von Strom aus EE-Anla­gen auf Ausschreibungsmodelle  Damit wird die Akteursstruktur massiv zu­gunsten finanzstarker Bewerber verschoben, die sich das finanzielle Risiko einer Nichtberücksichtigung erlauben können.
Ob die Projekte, die einen Zuschlag er­hal­ten, auch umgesetzt werden, ist fraglich.

Die Energiepolitik der derzeitigen Bundesregierung verfolgt ein konsistentes Ziel: Schluss zu machen mit der dezentralen Energiewende und die Energiepolitik wieder zu einer Angelegenheit von Monopolen zu machen. Das irrationale Beste­hen auf den Bau von Höchstspannungs-Fernübertragungsleitungen sowie die Begüns­tigung kostspieliger Offshore-Windparks zielen in dieselbe Richtung.

Sonne und Wind sind aber von ihrer Natur her dezentral. Wir brauchen deshalb ein Stromsystem, bei dem Produktion, Speicherung und Verbrauch von Elektrizität nahe beieinander stattfinden. Sowohl aus Kosten- als auch aus Sicherheitsgründen wäre ein solches System dem hergebrachten überlegen. Die Spitzen von Union und SPD können aber nur in den zentralen Struktu­ren des vorigen Jahrhunderts denken.

Deutschland hat mit dem EEG 2000 eine Pionierleistung auf dem Weg des Schutzes vor Klimawandel und vor radioaktiven Gefahren erbracht.
Weltweit verwenden zur Zeit 110 Staaten und substaatliche Rechtssysteme die Idee der kostendeckenden Ein­speisevergütung, welche die Große Koali­tion in Deutschland heute zerstört hat. Ob dies, beim starken Vorbildcharakter, den Deutschland bei der Energiewende genießt, zum Ausbremsen der Energiewende auch in anderen Ländern führt, bleibt zu befürch­ten.

Verantwortungslos ist dieses Vorgehen in jedem Fall. Die auf der Klimakonferenz in Paris im letzten Dezember gegebenen Versprechen über Anstrengungen beim Klima­schutz sind heute schamlos gebrochen worden.
Wir werden uns bei der nächsten Über­schwemmungskatastrophe daran erinnern. Und hoffentlich auch bei der nächsten Bun­destagswahl.



   
Kommentiert 12, Jul 2016 von Rolf Walsch (107 Punkte)
Das kann aber für uns nur bedeuten: raus !!
Module aufs Dach, reichlich überdimensionierten Speicher besorgen ( eventuell mieten ), so weit wie möglich alle Geräte vom Netz trennen, nur einspeisen wenn "Community" eine ganz bestimmte Menge Strom haben will, sonst weg vom Netz.
Kommentiert 12, Jul 2016 von Rolf Walsch (107 Punkte)
Eränzung:
hier ein Link auf ein "Faktenpaier" vom BVES über Speicher, http://www.bves.de/technische-dokumente/

1 Antwort

0 Punkte
Beantwortet 11, Mai 2017 von Daniel (33 Punkte)

Neben "EEG-Novelle 2017" gibt es im Zuge der kommenden EEG Erneuerung noch einen zweiten Begriff, der in so manchem Unternehmen für Freude sorgen dürfte: "Liste 1". Gemeint sind damit Unternehmen, die einer Branche nach Liste 1 der Anlage 4 des Erneuerbare Energien Gesetz 2017 angehören und die damit eine hohe Stromkostenintensität aufweisen. Deren EEG-Umlage wird künftig begrenzt - je nach Intensität sogar um bis zu 80 Prozent.....hier geht es zum Artikel

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