Firmenverzeichnis Experts Preisvergleich

Erbe einer PV-Anlage, muss ich EEG-Umlage bezahlen?

0 Punkte
1,498 Aufrufe
Eingestellt 10, Mär 2016 in Photovoltaik von Anonym

 Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich vom VNB angeschrieben wurde, habe ich eine eilige Anfrage:

Ich habe ein Haus mit PV-Anlage (12,89 kWp, Inbetriebnahme 2013) mit Selbstverbrauch, Letzverbraucher und Einspeisung geerbt, bin also Eigentümer und Betreiber.

Muss ich auf den Eigenverbrauch anteilige EEG-Umlage an den Netzbetreiber zahlen oder gilt bei dieser Rechtsnachfolge Bestandsschutz?

Vielen Dank für eine schnelle Antwort



   

1 Antwort

+1 Punkt
Beantwortet 11, Mär 2016 von Andreas Horn (517 Punkte)

Hallo!

die Vergütungsverpflichtung nach EEG bezieht sich auf die Anlage, nicht auf die Person des Eigentümers oder Betreibers. D. h. es bleibt zunächst mal alles gleich wie bisher, wenn Sie einfach nur der Rechtsnachfolger des Erblassers sind. Ich würde das also auch gar nicht unter dem Begriff "Bestandsschutz" einordnen.

Wichtig ist, dass von der Anlage schon vor dem 1. August 2014 Eigenverbrauch stattgefunden hat:

Betreiber von Bestandsanlagen sind zwar von der EEG-Umlagepflicht auf Eigenverbrauch ausgenommen, jedoch nur dann, wenn die Anlage bereits vor dem 1. August 2014 im Eigenverbrauch betrieben wurde. Quelle: SFV, http://www.sfv.de/artikel/kurzinformationen_zum_stand_der_eeg-umlagepflicht_auf_eigenverbrauch_nach_eeg_20.htm

Weiterhin gilt das wohl nur, wenn jeweils Personenidentität zwischen Stromerzeuger und Stromverbraucher besteht, ich nenne das gerne "echter Eigenverbrauch". Da Sie einerseits Eigentümer und Betreiber der PV-Anlage sind und andererseits auch (Letzt-)verbraucher sehe ich hier auch keinen Grund für Diskussionen.

Fazit: Die Anlage ist hinsichtlich des Eigenverbrauchs nicht EEG-Umlagepflichtig, weil Eigenverbrauch schon vor dem 1. August 2014 stattgefunden hat.

An dieser Stelle möchte ich gerne auf den neuen Solidarfonds Eigenverbrauch hinweisen, der von der DGS Franken mit dem Rechtsanwalt Peter Nümann ins Leben gerufen wurde. Sonnenkraft Freising e. V. ist ebenfalls Trägerverein. Bitte unterstützen Sie diese Initiative, die durch Rechtsaufsätze, ggf. Klagen, etc. die Rechte der Eigenversorger stärken will! Weitere Infos unter www.info-eeg.de


Stellen Sie Ihre eigene Frage:

 

...