Moin Herr Saß,
wenn ich als SV während der Begutachtung irgendwelche Schäden an Ihrem Eigentum verursache,
so muß ich selbstverständlich dafür haften, egal ob versichert oder nicht, egal ob vorsätzlich, fahrlässig, .......
Ich sehe da gar keine Frage; lg tugu