Am Montag, den 08.06.2015 hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Homepage den zweiten Ausschreibungstermin bekannt gegebenen. Gebotstermin ist der 01.08.2015. Da dieser auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist zur Abgabe der Gebote entsprechend gesetzlicher Bestimmungen auf Montag, den 03.08.2015. Bis spätestens zu diesem Tag, 24:00 Uhr müssen die Gebote bei der Bundesnetzagentur am Standort Bonn eingegangen sein.
Zu diesem Gebotstermin wird ein Volumen von insgesamt 150 MW installierter Leistung ausgeschrieben. Die Besonderheit dieser Ausschreibungsrunde besteht darin, dass die Zuschlagswerte erstmalig nach dem sog. Einheitspreisverfahren ermittelt werden. D.h. das Ausschreibungsvolumen wird, sofern durch die zugelassenen Gebote überschritten, zunächst aufsteigend nach Gebotswert vergeben. Der Gebotswert des letzten Gebots, das einen Zuschlag erhält, ist dann bestimmend für den Zuschlagswert aller anderen bezuschlagten Gebote. Folglich gibt es in dieser Ausschreibungsrunde nur einen einheitlichen Zuschlagswert. Der sich nach § 8 Freiflächenausschreibungsverordnung bestimmende Höchstwert beträgt für diesen Termin 11,18 Ct/kWh und darf von dem im Gebot angegebenen Gebotswert nicht überschritten werden. Andernfalls wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.
Auch für diesen Gebotstermin gibt die Bundesnetzagentur wieder verbindliche Formatvorgaben vor. Eine Nichtbeachtung dieser führt zum Ausschluss des Gebots. Die für die Gebotsabgabe zu verwendenden, aktuellen Formulare sowie ein Hinweisblatt der Bundesnetzagentur mit näheren Erläuterungen, sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur abrufbar.