Ich denke auf diese Frage passt mein kürzlich verfasster Artikel ganz gut:
Erste Reaktionen auf BMWi-Eckpunkte zu Ausschreibungen: ungeeignet, experimentell und teuer
Für die Bundesregierung ist eine Umstellung der Förderung von erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen ab 2017 gesetzt. Die Branchenverbände und auch die Grünen sind wenig überzeugt, dass Ausschreibungen ein geeignetes Instrument zur Förderung von Erneuerbaren sind. Beim BDEW hingegen ist man eher enttäuscht, dass nicht noch mehr Photovoltaik-Anlagen ausgeschrieben werden sollen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Freitag seine Eckpunkte für eine geplante Umstellung der Förderung von erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen vorgelegt. Zugleich eröffnete es damit das Anhörungsverfahren, in dem nun Stellungnahmen abgegeben werden können. Die erste Reaktionen darauf zeigen, dass sich gerade die betroffenen Verbände aus dem Erneuerbaren-Energie-Bereich schwer tun, der Umstellung etwas Positives abzugewinnen. Auch die Grünen sind wenig angetan von der Umstellung. Beim BDEW hingegen wird kritisiert, dass es zu viel Ausnahmeregelungen für die Photovoltaik gibt.
"Die Bundesregierung hat zu Recht erkannt, dass Auktionsverfahren weitgehend ungeeignet sind, um den Ausbau der Solarenergie zu fördern. Einen Systemwechsel hin zu Ausschreibungen bei der Förderung von Solarstromanlagen soll es nicht geben und das ist gut so", erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar). Bei der Photovoltaik plant das Bundeswirtschaftsministerium eine Bagatellgrenze von einem Megawatt. Photovoltaik-Dachanlagen die unter dieser Leistungsgrenze liegen, sollen auch künftig nicht ausgeschrieben, sondern nach den bisher geltenden EEG-Regeln vergütet werden. Damit wären ein Großteil privater und gewerblicher Photovoltaik-Anlagen weiterhin auch ohne Ausschreibungen realisierbar.
Der BSW-Solar fordert aber eine rasche Nachjustierung beim EEG-Degressionsmechanismus. Dieser verhindere mittlerweile eine Überförderung bei Photovoltaik-Anlagen, nicht jedoch eine Unterförderung. Zusätzlich zu den niedrigen Vergütungssätzen hemme auch die mit dem EEG 2014 eingeführte Belastung des Eigenverbrauchs mit einer anteiligen EEG-Umlage den deutschen Photovoltaik-Markt. Daher sei damit zu rechnen, dass auch in diesem Jahr das Photovoltaik-Zubauziel von 2500 Megawatt verfehlt werde. Daher sollte die Belastung des Eigenverbrauchs wieder abgebaut werden, so der BSW-Solar. Der Verband kritisiert zudem, dass Eigenverbrauch bei den künftig geplanten Ausschreibungen großer Photovoltaik-Anlagen mit einer Spitzenleistung oberhalb von einem Megawatt der Eigenverbrauch unzulässig sein soll.
Beim Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hält man die Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen für „ein Experiment“. „Erfahrungen im Ausland sind bislang jedoch überwiegend negativ und auch für Deutschland sind damit einige Risiken verbunden“, erklärte BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. Kostendegression und Mengensteuerung seien vergleichsweise besser mit dem bisherigen EEG als über Ausschreibungen zu erreichen. „Mit dem Instrument Ausschreibungen macht die Politik nun den Schritt zurück. Deutschland wird zum Labor. Wenn die Experimentierphase vorbei ist, haben wir vielleicht einige Erfahrungen gemacht. Bis dahin werden aber kleine Bürgerenergieunternehmen, die in ihren Regionen für Akzeptanz sorgen, aus dem Markt verdrängt“, so Falk weiter. Zu befürchten sei darüber hinaus, dass der Ausbau, der insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie schon stark zurückgegangen sei, künftig mit Ausschreibungen auch bei der Windenergie ins Stocken gerate.
Auch bei den Grünen betont man mit Blick auf die internationalen Erfahrungen, dass Ausschreibungen erhebliche Risiken und Nachteile mit sich brächten. „Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird teurer, die Akteursvielfalt wird eingeschränkt. Oft werden die anvisierten Ausbauziele nicht erreicht“, so die energiepolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Julia Verlinden. Gerade mit Blick auf die Akteursvielfalt habe die Bundesregierung auch keine Idee, wie sie deren Einschränkung durch Ausschreibungen verhindern könne. „Wenn die Bundesregierung der Ansicht ist, dass sie aufgrund der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU den Ausbau der Erneuerbaren Energien wirklich ausschreiben lassen muss, dann soll sie wenigstens alle Ausnahmeregelungen voll ausschöpfen, die in den Leitlinien enthalten sind. Leider schließt die Bundesregierung dies mit ihren heute veröffentlichten Eckpunkten aus“, so die Einschätzung von Verlinden.
Read more: http://www.pv-magazine.de/nachrichten/details/#ixzz3hpuy38CC