Ich vermute, Ihre Informationen zum "30%-Wachstum" beziehen sich auf § 61 (3) EEG 2014 (Regelungen zum Wegfall der EEG-Umlagepflicht auf Eigenverbrauch).
Dort steht:
"Eine Bestandsanlage ist jede Stromerzeugungsanlage,
3. die eine Stromerzeugungsanlage nach den Nummern 1 oder 2 an demselben Standort erneuert, erweitert oder ersetzt, es sei denn, die installierte Leistung ist durch die Erneuerung, Erweiterung oder Ersetzung um mehr als 30 Prozent erhöht worden."
Wie der Begriff "Stromerzeugungsanlage" zu bewerten ist, ist derzeit noch rechtsstrittig und meines Wissens Gegenstand von Rechtsdiskussionen der Clearingstelle EEG. Nach allgemeinem Rechtsverständnis ist jedes einzelne Solarmodul bereits eine Anlage. Der Begriff "Stromerzeugungsanlage" wird im EEG nicht weiter erläutert. Unklar ist deshalb, wie dieser Paragraph und damit die 30%-Erhöhung in der Praxis umzusetzen ist.
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