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Darf ein defekter PV-Generator beim Austausch um 30% größer werden ? Nebenbedingungen ?

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Eingestellt 25, Mär 2015 in Photovoltaik von Anonym
Das 30%-Wachstum ist mir irgendwo begegnet - aber ich finde keine "harten Fakten".

Wen auch immer ich anspreche scheint davon gehört zu haben - aber keiner weiß wo es geschrieben steht. Ein 1 zu 1 Austausch ist geregelt und bei der Clearingstelle auch nachzulesen (§32Abs.5 EEG2012).

Vielleicht verwende ich auch nur die falschen Suchbegriffe ...

Weiß da jemand Bescheid und hat eine Quelle ?

Danke !
   

2 Antworten

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Beantwortet 26, Mär 2015 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)

Hallo Anonym,

ich musste in unserer Region einige PV-Anlagen nach den großen Hagelstürmen im Jahr 2013 instandsetzen. Bei mehreren Energieversorgern war dabei einheitlich geregelt: Wenn die PV-Anlage im Zuge der Instandsetzung mehr als maximal 50Wp Leistungszuwachs erfahren hatte musste diese zusätzliche Leistung bei der Bundesnetzagentur als neue Anlage gemeldet werden.

Es musste dann keine neue Messung installiert werden sondern die Energieversorger machen bezüglich des Verhältnisses der installierten Leistungen eine "Mischkalkulation" auf Basis derer die Abrechnung seither erfolgt. Je nach Größe der PV-Anlage muss sogar für die 30% größere PV-Anlage eine neue Netzberechnung gemacht werden. Unser größter Versorger ( Netze BW ) hat sogar bei einer neuen PV-Anlage die Netzberechnung ein 2. Mal durchgeführt obwohl nur 2 Module mehr installiert wurden wie ursprünglich angefragt.

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Beantwortet 26, Mär 2015 von Susanne Jung (1,633 Punkte)
Bearbeitet 26, Mär 2015 von Susanne Jung

Ich vermute, Ihre Informationen zum "30%-Wachstum" beziehen sich auf § 61 (3) EEG 2014 (Regelungen zum Wegfall der EEG-Umlagepflicht auf Eigenverbrauch).

Dort steht:

"Eine Bestandsanlage ist jede Stromerzeugungsanlage,

3. die eine Stromerzeugungsanlage nach den Nummern 1 oder 2 an demselben Standort erneuert, erweitert oder ersetzt, es sei denn, die installierte Leistung ist durch die Erneuerung, Erweiterung oder Ersetzung um mehr als 30 Prozent erhöht worden."

Wie der Begriff "Stromerzeugungsanlage" zu bewerten ist, ist derzeit noch rechtsstrittig und meines Wissens Gegenstand von Rechtsdiskussionen der Clearingstelle EEG. Nach allgemeinem Rechtsverständnis ist jedes einzelne Solarmodul bereits eine Anlage. Der Begriff "Stromerzeugungsanlage" wird im EEG nicht weiter erläutert. Unklar ist deshalb, wie dieser Paragraph und damit die 30%-Erhöhung in der Praxis umzusetzen ist. 

 

 
 
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