Nach Ansicht des Generalanwalts des Gerichtshofs der Europäischen Union hat Polen gegen seine Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen verstoßen. Ziel der Richtlinie ist es, bis zum Jahr 2020 in der EU eine Erneuerbare-Energien-Quote von 20 % zu erreichen. Die Frist für die Umsetzung der genannten Richtlinie durch die Mitgliedstaaten war der 5. Dezember 2010. Nach Ansicht des Generalanwalts, soll Polen zu einem Zwangsgeld von über 61 Tausend Euro pro Tag ab Verkündung des Urteils des Gerichtshofs verurteilt werden. Die Europäische Kommission hatte eine weit höhere Strafe von über 133 Tausend EUR vorgeschlagen. Ob und in welcher Höhe die Sanktionen verhängt werden, entscheidet der Gerichtshof. Sein Urteil wird Anfang des nächsten Jahres erwartet.
Die Richtlinie 2009/28 vom 23.04.2009 sollte in das polnische Recht mit der Verabschiedung von drei Gesetzen: dem Gesetz über Erneuerbare Energien, dem neuen Energierecht und dem neuen Gasrecht umgesetzt werden. Die drei Gesetze, die quasi als ein Paket gemeinsam verabschiedet werden sollten, bezeichnet man in Polen der „große Dreierpack“. Die Arbeiten an den Gesetzen kamen nur schleppend voran. Aus diesem Grunde entschied man sich für eine provisorische Lösung. Es wurden das bisherige Energiegesetz sowie andere Gesetze novelliert. Auf diese Weise ist ein Teil der Vorschriften, der der „große Dreierpack“ vorsah, in das polnische Recht umgesetzt worden. Diese Novelle aus dem Jahre 2013 nennt man in Polen „der kleine Dreierpack“. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, die Novelle stelle keine vollständige Umsetzung der Richtlinie dar. Aus diesem Grunde hat sie eine Klage beim Gerichtshof erhoben
Das erste polnische Erneuerbare-Energien-Gesetz, das gerade im Parlament verhandelt wird, soll die Umsetzung dieser Richtlinie vollständigen. Es soll spätestens Ende Februar 2015 in Kraft treten. Somit dürfte das Zwangsgeld nicht verhängt werden.