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PV-Anlage auf Mehrfamilienhaus mit Stromeigennutzung

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Eingestellt 30, Dez 2014 in Photovoltaik von Anonym
Wir sind eine Wohneigentümergemeinschaft und möchten auf unserem Haus eine PV-Anlage errichten. Wie ist die rechtliche Situation im EEG 2014? Müssen wir eine Betreibergesellschaft gründen? Wie zählt der Strombezug der Haushalte aus der Anlage als Eigenverbrauch?
   

1 Antwort

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Beantwortet 31, Dez 2014 von Thomas Seltmann (462 Punkte)
Das ist eine nicht ganz einfach Frage, bzw. es gibt mehrere verschiedene rechtliche Fragen, die mit der Form der Wohneigentumsgemeinschaft (WEG), dem EEG-Recht sowie dem Steuerrecht zusammenhänge. Ich recherchiere derzeit ausführlich zu dem Thema, weil ich mehrere Anfragen von WEGs dazu habe, die mal mit Belieferung der Haushalte und mal nur mit der Versorgung des Allgemeinstroms (kleine Dachfläche) eine PV-Anlage betreibern wollen.

Am kompliziertesten ist es, wenn nur ein Teil der Haushalte mit Strom aus der PV-Anlage versorgt werden soll.

Zu Ihrer Frage des Eigenverbrauchs kann ich zum jetztigen Zeitpunkt sagen, dass es sich vermutlich um Eigenverbrauch im Sinn des EEG handelt (ermäßigte EEG-Umlage), wenn die Betreiber der Anlage mit den Verbrauchern identisch sind und der Anlagenbetrieb nicht durch eine Firma (z.B. Betreiber GmbH), sondern die Verbraucher selbst (also eine Betreiber GbR) erfolgt.

Falls Sie kurzfristig Antworten brauchen, empfehle ich Ihnen den Steuerberater Rüdiger Quermann, der sich mit WEGs und PV beschäftigt (www.steuerberater-quermann.de).

Wenn Sie etwas Zeit haben, verfolgen Sie meine Veröffentlichungen auf www.solarbetreiber.de
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