Moin, moin,
ich hoffe jetzt mal, daß meine Erinnerung mich nicht trügt, aber dieses Gesetz wurde einfach derart oft geändert, ....?!?!?
Seinerzeit war Eigenverbrauch nur bei Anlage <30 kW möglich. Es gab die Einspeisevergütung und den "Zuschuss" für Eigennutzung.
Bei der aktuellen "EEG-Überarbeitung" kam aber der "Gabrielzuschlag", also die Abgabe auf Eigenverbauch mit dazu. Alt-Anlagen die nicht bis 31.07.2014 auf Überschußeinspeisung umgestellt waren, dürfen bei späterer Umstellung auf Überschusseinspeisung die verminderte EEG - Umlage abführen.
Technisch dürfte die Umstellung kein Problem darstellen, da ich Prüfung der Anlageninstallation Ihrerseits mal unterstelle.
Wie es allerdings rechtlich aussieht, da (vermutlich) die 86 kW irgendwann als EINE Anlage angemeldet wurden, kann ich so nicht beurteilen. Da sollte man mit dem regionalen Netzbetreiber mal ein kleines Gespräch führen (also das wäre mein Weg, Dose Haribo untern Arm und beim technischen Netzmuckel ins Büro).
Die Idee mit dem besprechen und IHN nach Gründen fragen, die dagegen sprächen. Am Besten jetzt schon die ausgefüllten Vordrucke in der Tasche haben und gleich bei ihm abgeben (wenn er keine Gegenargumente kennt).
mfg tugu