Wenn Sie meinen, dass der Verteilnetzbetreiber (VNB) die Anlage mittels Funksteuerung vom Netz genommen hat:
1. Sollte das der VNB ankündigen oder mindestens im Nachhineien mitteilen
2. An der Steueranlage sollte dies anhand der Stellung der Steuerrelais erkennbar sein. Der Installateur der Anlage sollte Ihnen das erläutern können.
Eine meiner Anlagen war durch einen Softwarefehler beim VNB kürzlich versehentlich ausgeschaltet worden. Nach Anruf bei meinem Installateur (ich vermutete zunächst einen Fehler im Wechselrichter), konnte schnell geklärt werden, dass es an der Funkrundsteuerung lag. Nach zwei Tagen erhielt ich einen Brief des VNB, der den Sachverhalt aufklärte und Ersatz für die entfallene Einspeisevergütung versprach.