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Muß man EVU sein, um PV-Strom zu verkaufen?

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Eingestellt 26, Jul 2014 in Photovoltaik von Jürgen Dirkorte (27 Punkte)
   

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Beantwortet 1, Aug 2014 von Andreas Horn (517 Punkte)

PV-Strom kann man ja auf drei Arten verkaufen: an den vorgelagerten Netzbetreiber (Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung wie bisher), Direktvermarktung nach EEG (seit EEG 2014 der "Normalfall"), oder durch Lieferung an Dritte in unmittelbarer räumlicher Nähe (Nachbarn, Hausbewohner, Gewerbebetrieb im Haus, Mieter etc.). Ich vermute, dass bei der Frage auf den letztgenannten Fall abgezielt wurde: Ja, beim Verkauf an sog. "Letztverbraucher" wird man zum Energieversorgungsunternehmen und muß die damit verbundenen Pflichten beachten. Dies ist z. B. die Abführung der EEG-Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber (ACHTUNG: dies ist NICHT der vorgelagerte Netzbetreiber, in dessen Netz eingespeist wird, sondern der Betreiber des Höchstspannungsnetzes, also z. B. Amprion, Tennet und Co.!). Es gibt aber Dienstleister, die einem bei der Erfüllung der Pflichten helfen. Ich kenne hier z. B. die Fa. buzzn.net im Raum München.

Zu dem Thema "Mieterstrommodelle / Verkauf von PV-Strom an Nutzer vor Ort" besteht bei Top50-Solar Experts schon folgender Thread: 

Was verbirgt sich hinter dem Summenzählermodell für Photovoltaik-Anlagen in Mietshäusern?

http://experts.top50-solar.de/4974/was-verbirgt-sich-hinter-dem-summenz%C3%A4hlermodell-f%C3%BCr-photovoltaik-anlagen-in-mietsh%C3%A4usern

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