Hallo Hermann,
Ihre Frage ist leider sehr pauschal ausgerichtet. Was war Mangelhaft? Module, WR, Montage wurde die Anlage vom Betreiber so abgenommen. Gab es ein Mängelprotokoll bei der Anlagenübergabe/ Inbetriebnahme.
lt einem BGH Urteil von 2013 gibt es bei Aufdachanlagen nur eine 2 jährige Gewährleistungfrist.
BGH-Az.: VIII ZR 318/12
http://www.autoservicepraxis.de/bgh-urteil-keine-fuenfjaehrige-gewaehrleistung-fuer-photovoltaikanlage-1296434.html
Bei Freilandanlagen sieht das sicher anders aus.
Die Frage ist wie sich die Hersteller der Komponenten in Ihren Garantiebestimmungen darstellen.
*Ich bin keine Rechtsanwalt und dies ist keine Rechtsberatung, nur ein Hinweis auf das BGH Urteil*
Mit sonnigen Grüßen
Lutz Nacke