Herr Herznach,
Sie stellen eine absolut richtige und wichtige Frage. Ich selbst habe in einem drei Jahre zurückliegenden Beitrag (EEG - Vorschlag für eine Weiterentwicklung, Auf die Frage: gibt es Visionen, was am EEG verändert werden muss) dieses Thema aufgegriffen und damals leider null Resonanz erzielt. Aber die Frage steht nach wie vor im Raum, denn die Politik und EEG-Verschlimmbesserer mogeln sich an dieser Problematik vorbei:
Was passiert mit dem eingespeisten PV-Strom nach Ablauf des Vergütungszeitraums (20 + X Jahre)? Das Jahr 2019 nähert sich und dann fallen die ersten Anlagen aus der Vergütung.
Ich kann übrigens den Einwurf Herrn M. Werners nicht ganz gelten lassen, es lägen nicht genügend Langzeiterfahrungen für PV-Anlagen vor. Kilowattstunde ist schließlich Kilowattstunde und wenn jede eingespeiste KW vergütet wird ist es doch unerheblich, wie lange die Anlage und mit welcher Leistung sie läuft. Vielleicht ist ja die Unterscheidung, die ich schon im oben erwähnten EEG-Weiterentwicklungs-Beitrag getroffen habe, ganz praktisch. Nämlich zwischen einem Amortisationstarif (etwa sieben Jahre lang) und einem Arbeitstarif für die Restlaufzeit zu differenzieren. Der Amortisationstarif müßte die Investition in ca. 7 Jahren einspielen und muss sich daher an den Anlagengestehungskosten orientieren - das ist gut für die Absicherung der Finanzierung. Der Langzeit-Einspeistarif würde sich an den Durchschnittsstrompreisen ausrichten, z.B 30 % des Strompreisdurchschnitts.
Diese Regelung hätte den Vorteil, dass auch die jetzt bereits laufenden Anlagen am Ende der bisher geltenden Regelung ohne weiteres zum Arbeitstarif weiter einspeisen können. Sie könnten, wie Sie schreiben Herr Herznach, repowert und/oder mit Speicher nachgerüstet werden - für diese Neuinvestition würde dann wieder der Amortisationstarif gelten.
Da mit Sicherheit davon auszugehen ist, dass das EEG 2014 in dieser Form schon innerhalb eines halben Jahres erneut einer Korrektur bedarf, sollten wir dafür sorgen, dass das Thema endlich wahrgenommen wird und ein neues EEG - das dann längere Zeit Bestand hat und wirklich Planungssicherheit gewährt - endlich zustande kommt.