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Projektfinanzierungen nach dem neuen KAGB

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Eingestellt 23, Mai 2014 in Energiewende von Frank Geiser (21 Punkte)

Was ist das Kapitalanlagegesetz?

  • Das KAGB ersetzt das bisherige InvG und schafft für Deutschland ein einheitliches Regelwerk für alle Fondsmanager und alle Typen von Investmentfonds, was in der Vergangenheit mit dem Nebeneinander des InvG sowie den Graukapitalmarktprodukten nicht gewährleistet war. 
  • Zentrale Begriffe des KAGB im Kontext dieses Vortrags sind das Investmentvermögen (welches aufgrund seines zu weiten Anwendungsbereichs einschränkend ausgelegt werden muss) sowie die (externe/interne) Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), die grundsätzlich einer Genehmigung bedarf, für die in den hier interessierenden Fällen häufig aber bereits die (vereinfachte) Registrierung bei der BaFin ausreicht.
  • Das KAGB reguliert neben den bereits im InvG regulierten Wertpapierfonds (OGAW) auch alternative Investmentfonds (AIF) sowie deren Management (AIFM). Gleichzeitig vollzieht der neue Investmentvermögensbegriff einen Paradigmenwechsel vom "formellen Fondsbegriff" des InvG zu einem materiellen Fondsbegriff. 


Auf welche Anlagenformen ist das KAGB anwendbar?  

  • Das KAGB ist auf alle Formen von Investmentvermögen anzuwenden.  
  • Nach der zentralen Definition von § 1 Abs. 1 KAGB ist Investmentvermögen jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist. Eine Anzahl von Anlegern im Sinne des Satzes 1 ist gegeben, wenn die Anlagebedingungen, die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag des Organismus für gemeinsame Anlagen die Anzahl möglicher Anleger nicht auf einen Anleger begrenzen.  
  • Im Übrigen werden die einzelnen Unterarten der Investmentvermögen in den Absätzen 2 bis 11 des  § 1 KAGB weiter aufgeschlüsselt
     

Hier finden Sie die vollständige Präsentation

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PDF herunterladen: Projektfinazierung-Geiser_von_Oppen.pdf

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