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Grundversorgung Strom für PV Anlage berechtigt?

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Eingestellt 15, Apr 2014 in Photovoltaik von kalleluegde
Für meine am 26.10.2011 installierte 7,6 kWp Anlage forderte E.ON Westfalen am 6. 3. 2013 einen Grundpreis von € 52,35 per Anno. Empfahl mir gleichzeitig ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungstelle Energie e.V zu beangtragen. Einem Schlichtungspruch kam E.ON zuvor, mit Nachricht v. 4. 9. 2013 und der Mitteilung " Wir verzichten aus Kulanz und ohne Präjudiz für die Zukunft sowie ohne Anerkennung einer dahingehenden Rechtsppflicht auf die Erhebung von Abschlagszahlungenl. Eine weitere Abrechnung Ihres Zählers wird unsererseits bis auf Weiteres nicht erfolgen.

Zum 25. 03. 2014 erhalte ich nun einen Vertrag Grundversorgung Strom - mtl. Abschlag € 179,00  beginnend zum 17.03.2014. Diesem Vertrag habe ich mit Schreiben v. 1. 03. 2014 widersprochen und gebeten, mir mitzuteilen ob das Verfahren bei der Schlichtungsstelle Berlin fortgesetzt werden soll.

Eine Antwort hierauf steht noch aus. Allerdings erhalte ich heute eine Mahnung mit Ankündigung der Versorgungsunterbrechung.

Meine Frage hierzu - ist eine solche zulässig?

Fakt ist, der Zweiwegezähler weist seit Inbetriebnahme der Anlage 0 = Null KWh Bezugsstrom aus.

 

mit freundlichem Gruß

Karl-Heinz Knolle
   

1 Antwort

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Beantwortet 17, Apr 2014 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Die Drohung zur Versorgungsunterbrechung ist u.E. nicht zulässig. 

Der Stromanschluss der Anlage dient dem Erhalt der Einspeisungsbereitschaft der Solarstromanlage und ist vor dem Hintergrund der Anschluss- und Abnahmeverpflichtung des Netzbetreibers nach §§ 5; 8 EEG bereitzustellen.

Außerdem scheint es empfehlenswert zu sein, sich noch einmal an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden und um Wiederaufnahme des Verfahrens zu bitten. 

Haben Sie schon einmal daran gedacht, den Zweirichtungszähler gegen einen privaten Stromzähler ohne Rücklaufsperre (siehe Empfehlung der Clearingstelle EEG unter https://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/2204) auszutauschen?

 

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