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Regional und bürgernah: Erfolgsmodell Energiegenossenschaften

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Eingestellt 3, Apr 2013 in Photovoltaik von Anonym
wieder angezeigt 27, Nov 2013 von Nicole Münzinger
   

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Beantwortet 27, Nov 2013 von Martin Maslaton (95 Punkte)
Ob Ortsumgehung, das Baugebiet nebenan, der Mobilfunksendemast oder auch Großprojekte wie Stuttgart 21 - vielfach fühlen sich die Bürger bei Projektentscheidungen in ihrem unmittelbaren Umfeld außen vor. Dass es auch anders geht, zeigen Energiegenossenschaften, die Erneuerbare-Energien-Anlagen betreiben. Durch eine direkte Geldeinlage, den Genossenschaftsanteil, können sich Bürger dort aktiv an der Energiewende beteiligen und werden mittelbar Miteigentümer der Anlagen. Gleichzeitig entwickeln sich neue innovative und dezentrale Energieversorgungskonzepte im Wärme- und Stromsektor.

„Jede Woche entstehen laut Deutschem Genossenschafts- und Raiffeisenverband drei Energiegenossenschaften in Deutschland“, berichtet Prof. Martin Maslaton, Direktor der Forschungsstelle Neue Energien und Recht der TU Chemnitz und der Bergakademie Freiberg. „Begonnen hat ihr Boom im Jahr 2008, und mittlerweile haben wir deutschlandweit über 650 dieser Energiegenossenschaften. Dies vor allem im ländlichen Raum. Allein letztes Jahr nahm der Genossenschaftsverband 150 neue Energiegenossenschaften auf. In Sachsen waren es 2011 bereits insgesamt 18 Energiegenossenschaften, Tendenz auch hier steigend.

“Regional und bürgernah, das ist der Kern des Erfolgs der Energiegenossenschaften. Durch die direkte Beteiligung der Bürger gibt es auch weit weniger Probleme bei der Akzeptanz von Erneuerbare-Energien-Projekten. Die Organisationsform Energiegenossenschaft bietet dabei vielfältige Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Vor allem ist sie sehr demokratisch verfasst, denn jedes Mitglied hat eine Stimme in der Generalversammlung der Genossenschaft, soweit die Satzung nicht im gesetzlichen Rahmen etwas anderes bestimmt. In der Regel bewegen sich die Beteiligungen um die 500 Euro, aber auch vierstellige Beträge sind anzutreffen. „Jedes Genossenschaftsmitglied hat die gleichen Rechte und Pflichten, das motiviert und bindet gleichzeitig“, so Energierechtsexperte Maslaton. „Besonders bei Erneuerbare-Energien-Projekten ist das von ungeheurem Vorteil, denn es gibt keine Mehrheitseigner, die Genossenschaft bleibt basisdemokratisch und regional verwurzelt. Gleichzeitig verfügen Energiegenossenschaften, wie auch alle anderen Genossenschaften allgemein, mit Vorstand und Aufsichtsrat über professionelle und bewährte Strukturen.

“Ob Windpark, Solaranlage, Biogas-Anlage oder Nahwärmenetz mit angeschlossenem Blockheizkraftwerk - Deutschlands Energiegenossenschaften sind in vielen Bereichen der erneuerbaren Energien aktiv und tragen so zur lokalen Wertschöpfung bei. „Am häufigsten sind Energiegenossenschaften mit dem Schwerpunkt Photovoltaik, aber auch im Bereich Kraft-Wärme-Kopplung sind viele regionale Energiegenossenschaften engagiert“, berichtet Prof. Maslaton, der neben seiner Lehr- und Anwaltstätigkeit auch Vizepräsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) ist. „Gerade hier steigt die Zahl der Energiegenossenschaften deutlich an.

“Anerkennung kommt auch aus dem politischen Berlin. Bundesumweltminister Peter Altmaier lobte jüngst die Rolle der Energiegenossenschaften bei der Energiewende. „Sie können“, so der Umweltminister, „den Grundstein für die energiepolitische Selbstbestimmung liefern.

“Die  Einspeisevergütung nach dem EEG ermöglicht die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder. Jedoch finden zunehmend auch Konzepte zur Vermarktung des Stromes außerhalb des EEG durch die Genossenschaften Beachtung. Genossenschaften müssen stets in einem Prüfverband Mitglied sein, sodass eine professionelle Beratung bei Gründung, Businessplan und einzelnen Investitionsentscheidungen sichergestellt ist. Die regelmäßige Prüfung durch den Verband schützt die Geschäftspartner und Mitglieder außerdem vor finanziellem Schaden.

Die Anlagen werden meist zusammen mit kommunalen Entscheidungsträgern, öffentlichen Einrichtungen und regionalen Banken initiiert. Dadurch stehen auch Dachflächen zur Verfügung, beispielsweise von kommunalen Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen, die von Einzelnen nicht genutzt werden können. Um Installation und Wartung der PV-Anlagen kümmern sich zudem oft Handwerksbetriebe aus der Region, sodass auch die Wertschöpfung im lokalen Umfeld stattfindet.

„Wie erfolgversprechend das auch alles klingt, so muss eine Energiegenossenschaft doch gründlich vorbereitet werden. Zunehmend müssen energiewirtschaftsrechtliche Fragestellungen vorab einer Prüfung unterzogen werden, sodass es sich empfiehlt, frühzeitig entsprechenden Rechtsrat einzuholen“, rät Prof. Maslaton abschließend.

Hilfe und Beratung bei der Gründung einer Energiegenossenschaft erhalten Interessierte von den Genossenschaftsverbänden (etwa www.dgrv.de oder www.genossenschaftsverband.de) sowie bei den regionalen Prüfverbänden.
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