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Solarstrom auf Nachbarhaus erzeugen und auf zwei Häusern aufteilen

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Eingestellt 13, Feb 2013 in Photovoltaik von Anonym

Solarstrom auf Nachbarhaus erzeugen und auf zwei Häusern aufteilen

   

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Beantwortet 13, Feb 2013 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Der Solarstrom kann durch einen Dritten in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht werden.
Dabei ist grundsätzlich darauf zu achten, dass der Strom nicht durch ein öffentliches Netz sondern nur über eine Privatleitung zum Nachbarhaus geleitet werden darf.

Die Abrechnung des Stroms kann gemäß Empfehlung der Clearingstelle EEG (siehe http://www.clearingstelle-eeg.de/files/2011-2-2_Empfehlung.pdf,
Fallbeispiel 4.6, Seite 61) erfolgen. Grundlage dieser Empfehlung war allerdings, dass die Gesamt-Solaranlage für jede Verbrauchsstelle (hier die Verbrauchsstellen des Hauses A und B) in Einspeiseeinheiten mit eigenem Wechselrichterkonzept unterteilt wird.

Nach unserem Kenntnisstand ist jedoch rechtsstrittig, wie bei einer solchen Abrechnungsvariante die Bestimmung des Netzanschlusspunktes der Solarstromanlage, insbesondere nach § 5 (1) Satz 2 EEG 2012 (30 kW-Grenze), rechtlich umgesetzt werden muss. Möglich wäre hier gemäß Einzelfall zwar theoretisch, den Hausanschlusspunkt des Hauses A gänzlich zu kappen und die Grundversorgung über Haus B zu bewerkstelligen. Diese Möglichkeit stellt allerdings eine abrechnungstechnische problematische Sonderlösung dar.

Wir empfehlen deshalb, sich mit der Fragestellung zur Bestimmung des Netzanschlusspunkt beim Verbrauch des Solarstroms in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage an die Clearingstelle EEG zu wenden.

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