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Was muss ich beachten für eine sogenannte Balkonanlage?

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Eingestellt 18, Jul 2013 in Energiewende von Anonym
Was muss ich beachten für eine sogenannte Balkonanlage?

Ich möchte eine dezentrale Anlage für den eigenen Stromverbrauch. Also eine sogenannte "Balkonanlage". Wo bekomme ich es so etwas, was auch gut ist, und was muss ich beachten.
   

1 Antwort

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Beantwortet 19, Jul 2013 von Wolf von Fabeck (279 Punkte)
ausgewählt 20, Dez 2013 von Nicole Münzinger
 
Beste Antwort

Steckfertige Solarmodule und Kleinwindanlagen zur Selbstmontage - Einige Überlegungen zur elektrischen Sicherheit

In den vergangenen Monaten fand eine Idee immer mehr Aufmerksamkeit:
Solarmodule zur Selbstmontage auf Balkons und an Fensterbrüstungen von Mietswohnungen. Der SFV begrüßt diese Idee grundsätzlich, weil sie neue Teilnehmer für die Umstellung der Stromerzeugung auf Erneuerbare Energien aktivieren kann.

Damit diese Idee auch von elektrotechnischen Laien umgesetzt werden kann, müssen einige offene Fragen, z.B. zur Zulässigkeit des Anschlusses, zur Abrechnung mit dem Netzbetreiber und insbesondere zur elektrischen Sicherheit geklärt werden. Im folgenden werden die beiden erstgenannten Fragen (Zulässigkeit und Abrechnung), die u.E. noch ungeklärt sind, explizit ausgeklammert. Es soll hier zunächst ausschließlich um Fragen der elektrischen Sicherheit gehen, denn die muss Priorität haben.

Die derzeit im Handel angebotenen steckfähigen Solarmodule sind kombiniert mit einen an der Rückseite angebrachten Wechselrichter (manche auch mit einer aufladbaren Batterie). Außerdem ist bereits ein Anschlusskabel mit (je nach Fabrikat unterschiedlichem) Stecker vorhanden.
Wir sprechen hier im folgenden von "steckfertigen Solarmodulen", ohne uns auf ein bestimmtes Fabrikat zu beziehen.



** Sicherheitsforderungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Damit steckfertige Solarmodule durch elektrotechnische Laien auch ohne schriftliche Anleitung gefahrlos angeschlossen und betrieben werden können, müssen einige technische Voraussetzungen erfüllt sein.

1. Die versehentliche Berührung von Teilen, die gefährliche Spannungen führen - auch am Stecker des steckfertigen Solarmuls - muss sicher verhindert werden.

2. Die Verbindung mit dem Versorgungsnetz (Niederspannungsnetz) muss netzkonform erfolgen, d.h. sie darf keine Störungen in das Stromnetz einleiten.

3. Es muss durch eine technische Vorrichtung sicher verhindert werden, dass elektrischer Energie in einen Zweig der Hausinstallation eingespeist wird, aus dem gleichzeitig Strom für beliebige Stromverbraucher entnommen werden kann. Andernfalls könnten einzelne Kabelabschnitte unzulässig überlastet werden, ohne dass dies durch die Überlastsicherung/Leitungsschutzschalter verhindert wird.

----- Dazu ein einfaches Zahlenbeispiel: ------- Vom Verteilerschrank aus gesehen könnte die Reihenfolge der Bauelemente A, B, C an einem fest instalierten Kabelstrang zufällig so aussehen:

A Überlastsicherung/Leitungsschutzschalter 16 Ampere

B Einspeisung von Solarstrom in zwei Außensteckdosen am Balkon zu je 3 Ampere

C Gerätesteckdose(n) mit Verbrauchern 22 Ampere

Ergebnis:
Zwischen B und C fließen unzulässige 22 Ampere.
Zwischen A und B fließen 16 Ampere
Die Überlastsicherung bei A spricht nicht an, denn dort fließen nur 22A - 6A = 16A. Ihre Schutzfunktion ist nicht mehr gegeben, weil sie nicht "erkennen" kann, welche Stromstärke zwischen B und C fließt.
----- Ende des Zahlenbeispiels ---------

Es könnten aber auch jemand auf die Idee kommen, an der Stelle B mit Hilfe einer Steckerleiste deutlich mehr steckfertige Solarmodule anzuschließen, so wie er das auch bei Stromverbrauchern gewohnt ist. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass beim Anschluss von zu vielen Verbrauchern der Leitungsschutzschalter die Stromzufuhr unterbricht. Die Sicherung fliegt raus. Beim gemischen Anschluss von Verbrauchern und Einspeisern ist das nicht immer der Fall, wie das Zahlenbeispiel gezeigt hat.



*** Praktische Erfüllung der Forderung 3

Für die Erfüllung der Forderung 3 ist uns noch kein Vorschlag bekannt.
Wir stellen deshalb einen eigenen Vorschlag zur Diskussion:

Die Einspeisung in einen dafür nicht vorgesehenen Teil der Hausinstallation kann verhindert werden, indem bei künftigen Hausinstallationen zwei Sorten Stromleitungen vorgesehen werden: Die üblichen Leitungen (wir bezeichnen sie hier zur Unterscheidung als "Verbrauchsleitungen" und einige wenige "Einspeiseleitungen".
Es gibt dann zwei Sorten von (spritzwassergeschützten)
Außensteckdosen: "Verbrauchssteckdosen" und "Einspeisesteckdosen".
Die bisher üblichen Steckdosen (in Deutschland Schukosteckdosen) mit den dazugehörigen Steckern bezeichnen wir zur Klarstellung als "Verbrauchssteckdosen".


Zukünftige Außensteckdosen, die ausschließlich für Stromeinspeisung z.B.
durch steckfertige Solaranlagen oder steckfertige Kleinwindanlagen vorgesehen sind, sowie die dazugehörige fest installierte Verkabelung und Überlastsicherung werden im folgenden als "Einspeisesteckdosen", "Einspeisestecker" und "Einspeisekabel" bezeichnet.

Die Bedingung lautet dann:
Einspeisestecker (an steckfertigen Solarmodulen) dürfen nur in Einspeisesteckdosen passen, Verbrauchsstecker nur in Verbrauchssteckdosen. So wird konstruktiv eine Vertauschung verhindert.

In Haushalten, in denen zukünftig steckfertige Solarmodule oder steckfertige Kleinwindanlagen angeschlossen werden sollen, müssten somit zusätzliche Einspeisekabel mit Einspeisesteckdosen und Einspeise-Überlastsicherungen angeschlossen werden.

Mit unserem Vorschlag wollen wir zumindest eines der Probleme lösen helfen, die sich zur Zeit noch der generellen Einführung von steckfertigen Solarmodulen entgegenstellen.

Stellen Sie Ihre eigene Frage:

 

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