Hallo,
technisch ist es sicherlich möglich.
Abhängig jedoch insbesondere von den vorhandenen PV-Wechselrichtern und deren jeweiliger Ausgangsleistung.
Zur weitergehenden Bewertung sind jedoch auch tiefergehende Informationen erforderlich (räumliche Trennung, separate/neue Einspeisepunkte, Eigentumsübertrag,...). Hierzu bestehen ggf. rechtliche Probleme, auch ggü. dem Energieversorger/EEG-Vergütung.