Ich habe heute von meinem Netzbetreiber eine Aufforderung erhalten, mit meiner Anlage unter 10 kWp am Einspeisemanagement teilzunehmen. Der Funkrundsteuerempfänger soll 377 € brutto kosten.
Es gibt aber keine Aussagen, wie eine Vergütung beim Abschalten meiner Anlage aussehen soll.
Nach den vom BMWT und BMUNR herausgegebenen
Anwendungshinweisen zu § 6 Absatz 2 EEG 2012 heisst es:
§ 66 Absatz 7 EEG 2012 sieht vor, dass Anlagen nach § 6 Absatz 2 EEG 2012 erst in das Einspeisemanagement einbezogen werden dürfen, wenn eine Verordnung zu einem pauschalisierten Verfahren zur Ermittlung der entgangenen Einnahmen erlassen worden ist. Gibt es diese schon?