Muss der Netzbetreiber den entgangenen Stromertrag ersetzen?
Ob Netzstörungen, Sturm- und Brandschäden oder dringend erforderliche Netzausbauarbeiten - es gibt vielzählige Gründe für Netzbetreiber, am Stromnetz zu arbeiten und dann auch bestehende EEG-Anlagen für einige Zeit vom Netz trennen zu müssen. Auch eine vernachlässigte Sorgfaltspflicht oder grobe Fahrlässigkeit des Netzbetreibers könnte Ursache für eine Abschaltung sein.
Allen Fällen ist gemeinsam, dass dem Anlagenbetreiber ein finanzieller Verlust durch Ausfall der Einspeisevergütung entsteht, der erhebliche Größenordnungen annehmen kann. Ein Vermögensschaden also.
Nur wenige Anlagenbetreiber haben die Möglichkeit, den erzeugten Strom für diese Zeit zwischenzuspeichern oder nach Trennung ihres Haushalts vom öffentlichen Netz im Inselbetrieb den erzeugten EE-Strom vollständig selbst zu verbrauchen. Wenn im Fall geplanter Netzarbeiten ein Notstromaggregat durch den Netzbetreiber eingesetzt wird, können Solarstromanlagen mit diesem meist nicht zusammen arbeiten. Die Anlage wird vom Netz getrennt.
Eine wichtige Frage ist also, inwieweit man hier Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
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http://www.sfv.de/artikel/schadensersatz_bei_netzabschaltung.htm