Hallo lieber Fragesteller,
die Art der gestellten Frage lässt schon auf Einiges an Vorbildung und Fachwissen schließen.
Deshalb erübrigt sich eine Stellungnahme zu den möglichen Ursachen von Schneckenspuren und möglichen Auswirkungen.
Eine Sachmangelhaftung kann ich mir nur vorstellen, wenn das Solarmodul ausdrücklich mit dem Argument der Optik beworben und verkauft worden ist und dies maßgeblich zu Ihrer Kaufentscheidung beigetragen hat. Wenn Sie also ein Black-Black Modul an exponierter Stelle mit deutlich sichtbaren Verfärbungen vorliegen haben und die Anlage damit für Sie nicht mehr den Kaufzweck erfüllt, könnte man so argumentieren. Wenn Sie extra mehr Geld für ein Modul investiert haben, welches aufgrund seiner Qualität und Herstellungskonsistenz einen Mehrwert zum Wettbewerb verspricht, könnte man auch eine solche Nichterfüllung einer Qualitätsbeschreibung darin sehen. Schauen Sie sich die Verkaufsunterlagen des Modulherstellers bzw. Texte Ihres Lieferanten noch einmal genau auf diesen Sachverhalt hin an. Oder haben Sie ein reines Funktionsmodul erworben?
Da man die Schneckenspuren aber bei den meisten Modulen nur bei ziemlich nahem Hinsehen festellen kann, muß das optische Argument nicht immer hinreichend sein. Hier gibt es in der Rechtssprechung auch vergleichbare Urteile, wo ein Prozentsatz der optischen Beeinträchtigung als tolerierbar definiert wurde.
Wenn Leistungsverluste ausserhalb der vom Hersteller vertraglich zugesicherten Toleranzen auftreten liegt ein Sachmangel vor. Dies ist aber bei Schneckenspuren oft nicht der Fall. Auch dies sollten Sie prüfen, dokumentieren und bei den garantierelevanten Terminen nachhalten.
Zusammenfassend wird es aber bei Schneckenspuren schwer sein, hier einen Sachmangel zu belegen. Wenn Sie einen renomierten Hersteller haben und die angeführten 2 Möglichkeiten keine Argumentationshilfe für eine Beanstandung bieten könnten Sie natürlich noch versuchen, eine Kulanzlösung zu erwirken.
Ihnen alles Gute mit Ihrer Solaranlage.