Eine genaue Vorgabe oder gesetzliche Regelung hierzu ist mir nicht bekannt. Deshalb sollte stets ein begehbarer Bereich zur fiktiven Grenze bei der Planung berücksichtigt werden.
Auch im Hinblick auf zukünftige Nachbarschaft sollte stets ein geeigneter Abstand zur "Grenzlinie" gehalten werden, um bei Montage-/Wartungsarbeiten nicht das Nachbardach betreten zu müssen.
Wichtig dazu auch der Abstand zu Dachflächenfenstern (und deren Zugänglichkeit) da diese, je nach Landesbauordnung und lokalen Vorschriften ggf. als "Fluchtweg" deklariert sind und deren Zugänglichkeit zwischen der Modulfläche hindurch gewährleistet sein muss.
Ein nachträglicher Umbau (Teil-Rückbau durch ggf. Reduzierung der PV-Module!) bei möglicher Missachtung von Abständen (oder fehlender Fensterfreiheit) birgt erhebliche Probleme.