Nein, eine solche bestehende Vorschrift kenne ich nicht. Empfehlenswert ist jedoch eine jährliche Wartung der Anlage, mit Prüfmessungen, in denen der Wechselrichter, als Prüfteil ebenso enthalten ist. Anlagen, die ohne Überwachungseinrichtung ( Datenlogger ) errichtet wurden, müssen deutlich enger überwacht werden, da sonst eine Veränderung nicht so schnell zu erkennen ist. dies kann aber durch den Betreiber größtenteils selbst erledigt werden.
Messungen der Modulstrings und Prüfungen von Leistungen, sowie der Umwandlungswirkungsgrad des Wechselrichters, können nur mit dafür vorgesehenen Messgeräten erfolgen, hierbei kann Ihnen Ihr Errichter natürlich einfach helfen....wenn er im Besitz solcher Messmittel ist.