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Muss ich einen extra Netzanschlussvertrag für eine Photovoltaikanlage abschließen?

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Eingestellt 8, Jan 2019 in Photovoltaik von Levin, D.

Von meinem Energieträger habe ich einen Stromeinspeisevertrag zugesandt bekommen. Diesen möchte ich nicht gegenzeichnen, da das EEG bereits die vertraglichen Gegebenheiten regelt. Zusätzlich zum Vertrag ist ein Netzanschlussvertrag beigefügt. Dort ist der Hinweis gegeben, dass für die Einspeisung ein extra Vertrag notwendig ist sowie dass alle bisherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien außer Kraft treten, sofern sie den Anschluss an das Verteilungsnetz betreffen. 

Muss ich den Netzanschlussvertrag gegenzeichnen? Und wenn ja, was ist mit meinen bisherigen Verträgen (Wärmepumpe, Normalstrom)?

   

1 Antwort

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Beantwortet 21, Jan 2019 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Hallo,


ein Stromeinspeisevertrag muss nicht abgeschlossen werden. §  7 EEG 2017 regelt, dass Netzbetreiber die Erfüllung ihrer Pflichten aus dem EEG nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen dürfen.

https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__7.html


Verpflichtend könnte allerdings der Abschluss eines Messstellenvertrages sein. Der nächstliegende Netzbetreiber ist für den Betrieb des EInspeisezählers grundzuständig. Um diese Aufgabe zu erfüllen, ist nach § 9 Messstellenbetreibergesetz (MsbG) ein Vertrag notwendig.

https://www.gesetze-im-internet.de/messbg/__9.html


Viel Erfolg beim Betrieb Ihrer PV-Anlage

Susanne Jung



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