Gegenfrage:
Muss man eine USV beim Netzbetreiber anmelden?
Also ich sehe das erstmal nicht so dass der nachgerüstete Solarstromspeicher anmeldebedürftig ist WENN er ein CE Zeichen trägt und entsprechend geprüft ist und solange der Speicher nichts ins Netz zurückgeben kann, dass ist ja per se durchs EEG auch nicht gewollt..
Aber wir sind ja in Deutschland und sicher wirds dafür auch noch irgendwann nen Formular geben, vor allem wenn Speicher wirklich als " Puffer" per Schwarmlösung genützt würden....und da Inselanlagen per EEG auch in D nur zulässig und eigenverbrauchtsteuerbefreit auch über 10 KWp sind wenn man seinen Hausanschluss abmeldet obwohl viele Anbieter auf dem Markt die nicht ins Netz rückspeisenden Minianlagen als legale Eigenstromnutzung ohne Anmeldung propagieren haben wir hier auch wieder ein Beispiel, wo das EEG die Energiewende verhindert.....
Sicher ist man auf der sicheren Seite mit einer formlosen Meldung an den Netzbetreiber mit Datenblatt der angeschlossenen Anlage auch da die Abschlagszahlungen der Einspeisevergütung ja danach angepasst werden müssten.
Weitere Erfahrungen mit den Netzbetriebern wären hier im Portal sicherlich interessannt...wenn es um eine Neuanlage geht wird das ganze Theme ja eh mit den Wechselrichterdatenblättern mit angemeldet.
Interessant ist auch die von Frau Jung gegebene Antwort mit den 10 KW. Wie sollen diese definiert sein? Der Speicherinhalt ( das wäre sehr unlogisch)? Oder die Ausgangsleistung des Speicherwechselrichters?
Es gibt ja auch schon Gedanken von Anwendern die in den Speicher günstigen Nachtstromeinspeichern wollen um ihren Tagestarif zu senken. Im Zuzsammenhang mit Smart Metering wird der Spiecher sicherlich eine ganz andere Priorisierung erhalten wenn die Strompreise tageszeitabhängig abgerechnet würden. Aber damit wären wir bei einem ganz anderen Thema...