+++ BMWi: EEG-Entwurf mit Verordnungsermächtigung für Bioenergie-Ausschreibungen +++ Verordnungsermächtigung nicht ausreichend +++ Anschlussregelungen kurzfristig einführen +++
Berlin 26.11.2015.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sieht offenbar vor, in die kommende Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2016) eine Verordnungsermächtigung aufzunehmen, die ermöglichen soll, die EEG-Vergütungen für neue und bestehende Bioenergieanlagen auszuschreiben. Dies geht aus einem bisher unveröffentlichten Eckpunktepapier hervor. Auf diese Weise würde sich zum ersten Mal die Möglichkeit eröffnen, bestehende Anlagen wirtschaftlich weiterzubetreiben, die aus ihrem 20-jährigen Vergütungszeitraum herausfallen. Damit hat das BMWi die Empfehlungen des Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), des Deutschen Bauernverbandes e.V. (DBV) sowie des Fachverband Biogas e.V. (FvB) im Grundsatz aufgegriffen.