Firmenverzeichnis Experts Preisvergleich

Was ist der virtuelle Zählpunkt bei Mieterstrommodellen?

0 Punkte
3,484 Aufrufe

1 Antwort

0 Punkte
Beantwortet 6, Okt 2015 von Erik Liebert (454 Punkte)

Bei Mehrfamilienhäusern mit Solarversorgung können bei diesen Modellen die alten Zählplätze in den Wohnungen verbleiben und es wird am Hausanschlusspunkt ein Zweirichtungszähler als Schnittstelle zum Netzbetreiber errichtet, der externen Bezug und Solarabgabe des Gebäudes misst.

Es treten dann bestimmt spezialisierte Firmen für die Abrechnung mit den Mietern und den Reststromlieferanten sowie dem Netzbetreiber als Dienstleister auf. Da den Netzbetreiber dann nur noch der Hauszähler interessiert und die Mieterzähler somit virtuelle Zählpunkte zur internen Abrechnung sind, müssen die Dienstleister auch je nach Mieterwunsch auch dem Mieter ermöglichen, den Strom bei anderen Anbietern zu beziehen und keinen Solarstrom zu nutzen. Entsprechend muss der Dienstleister dann den Verbrauch aus den virtuellen Daten Mieterstrombezug virtueller Zählpunkt und Hausstrombezug und Abgabe herausrechnen und an die externene Dienstleister weitergeben.

Die Berechnung ist etwas aufwendiger grade auch bei Mieterwechseln und es gibt auch verschiedene Herangehensweisen der Dienstleister. Ein Modell, was bisher wohl eher bei Wohnbaugenossenschaften Anwendung findet, der Solarstrom ist ja hier zumeist mit der EEG Abgabe zu beaufschlagen, so dass er nicht wesentlich günstiger als der Netzstrom sein muss (da ja hier Anlageneigentümer und Verbraucher nicht Personalunion bilden was nach EEG dann zu dieser Umlagepflicht führt)  und deshalb kann es natürlich auch vorkommen, dass sich nicht alle Mieter an diesen Modellen beteiligen wollen.
 
Durch die Einführung dieser virtuellen Zählpunkte wird es auch Mietern ermöglicht, sich mittels Solarstrom vom Hausdach zu versorgen. Der Aufbau eines solchen Netzes ist in den TAB´s der Netzbetreiber jedoch vorgegeben, damit diese Abrechnung mit den externen Drittlieferanten auch einwandfrei erfolgen kann und der Dienstleister ist halt unbedingter Teilnehmer bei diesem Abrechnung-/Nutzungsverfahren. Da so etwas noch nicht oft umgesetzt wurde sollte man sich hier erfahrenen Anbietern als Partner versichern, um auch argumentativ gegenüber dem Netzbetreiber sicher zu sein und das Modell rechtssicher umsetzen zu können. 

Spezialisiert in dem Bereich ist der DGS Franken wo man weiterführende Infos erhalten kann, da diese Modelle doch eher tagesseminarintensiv erklärt werden müssen.

Sonnige Grüsse
Erik Liebert

Stellen Sie Ihre eigene Frage:

 

...