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Aus was setzt sich die EEG-Umlage zusammen?

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Eingestellt 24, Aug 2015 in Energiewende von Roman Siebert
   

2 Antworten

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Beantwortet 25, Aug 2015 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Das EEG-Umlageverfahren wird in der Ausgleichmechanismusverordnung (AusglMechV) geregelt (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ausglmechv_2015/gesamt.pdf).

Es dient der Finanzierung der Energiewende und ist grundsätzlich gerecht: Die Verbraucher von Strom zahlen dafür, dass der Strom sauberer wird.

Leider wird die EEG-Umlage zunehmend verwässert:

• Es wächst die Zahl der energieintensiven Unternehmen, die von der EEG-Umlage befreit werden, weil sie „im internationalen Wettbewerb" stehen.

• Durch die Erneuerbaren sinkt der Börsenpreis (Merit-Order-Effekt). Der Preisrückgang wird den Stromkunden nicht weitergegeben. Zudem führt dies tendenziell zur Erhöhung der EEG-Umlage, denn die errechnet sich aus der Differenz von Einspeisevergütung und Börsenpreis.

• Immer noch können langfristige Vorab-Verträge zur Lieferung von Fossilstrom abgeschlossen werden. Die Anbieter von EE-Strom finden dann am Spotmarkt nur noch wenige Kunden. Die Spotmarktpreise fallen.

Und die vermiedenen Kosten des Klimawandels stehen auch nicht auf der Stromrechnung.

Nachfolgend wird der Wälzungsmechanismus grafisch erklärt:

waelzungsmechanismus.ai (0,9 MB) image

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Beantwortet 26, Aug 2015 von Frank Busse (50 Punkte)

Ergänzend zur Antwort von Susanne Jung finden Sie im Wikipedia-Artikel zum EEG eine Tabelle der Kostenanteile der EEG-Umlage in 2013.

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