Hallo Herr Maier,
kurz gesagt sind Ackerflächen in benachteiligten Gebieten "schwach ertragfähige landwirtschaftliche Flächen".
Zu den "benachteiligten Gebieten" zählen auch Berggebiete und alle Flächen, die durch spezifische Nachteile gekennzeichnet sind.
Ab 2016 werden pro Ausschreibungsjahr maximal 10 Flächen in "benachteiligten Gebieten" zu PV-Ausschreibungen zugelassen.