Hallo Herr Koenig,
natürlich können Sie sich SmartMeter frei am Markt kaufen und auch einbauen (lassen). Für die Abrechnung jedoch benötigen Sie ein Gerät eines zertifizierten Messstellenbetreibers, so wie z.B. Ihr Versorgungsnetzbetreiber (VNB) bzw. dessen Messstellenbetreibers, etwas anderes darf nicht mehr zur Abrechnung verbaut werden.
Fraglich ist immer der Zweck:
z.B. zur Steuerung eines SmartHomes oder EnergieManagement würde ich stets ein eigenes SmartMeter einbauen, da so dieser nicht getauscht wird, und nicht mit jedem Tausch das Messprotokoll geändert werden muss. Diese gibt es in geeichter und ungeeichter Version, während die Eichung nur einige Jahre erhalten bleibt (Zulässige Messungenauigkeit bis 5%).
MfG
Martin Schorlies