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EEG-Umlage auf Eigenverbrauch - Das Leben ist voller Ungerechtigkeiten

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Eingestellt 13, Jun 2014 in Photovoltaik von Florian Berghausen (55 Punkte)

Wäre es nicht sinnvoll, künftig Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten mit einer Solidaritätsabgabe zu belegen? Schließlich kaufen die Hobbygärtner im Winter ihr Obst doch wieder im Supermarkt und im Sommer entgeht den Gemüsehändlern eine Einnahme. Eventuell muss während der Erntezeit der Tomatenzüchter sogar überschüssige vorgehaltene Ware vernichtet werden.

Wäre es nicht gerecht, von Fahrradfahrer in den Großstädten eine Umlage für den öffentlichen Personennahverkehr einzuziehen? Denn schließlich fahren sie bei schlechtem Wetter ja doch mit dem Bus. Und der Bus muss auch an sonnigen Tagen seinen Fahrplan einhalten und kostet viel Geld, wenn er leer fährt. 

Und sollte nicht der gut gelaunte Zeitgenosse, der arglos beim Spaziergang eine Melodie trällert, mit einer Gema-Gebühr belegt werde? Ist es nicht ungerecht, dass ich als Passant dieses Werk kostenfrei genieße, während die Musikindustrie leer ausgeht?

Unser Leben ist voll solcher Ungerechtigkeiten, die nur schwer zu ertragen sind. Dabei ließe sich doch alles so einfach regeln: Über umverteilende Maßnahmen des Staates, der doch schließlich in so vielen Bereichen für Gerechtigkeit sorgt.

Spaß beiseite. Würde eine solche Diskussion nicht in der Realität gerade in Deutschland geführt, könnte man über diese drei Beispiele herzhaft lachen. Umso schwerer ist es zu verstehen, dass genau diese Diskussion gerade in Bezug auf Strom geführt wird. Selbst erzeugter Strom vom eigenen Dach, der direkt vor Ort auch verbraucht wird und in seinem kurzen Leben nie ein öffentliches Stromnetz gesehen hat, soll künftig mit einer Umlage belastet werden, als Ausgleich für…. ja, für was eigentlich? Das ist nicht zu ergründen und logisch schon gar nicht zu erklären. Streng genommen müssten künftig auch Besitzer solarbetrieber Taschenrechner, Uhren und Taschenlampen eine solche Umlage abführen. Wie werden Stromproduktion und -verbrauch in diesem Fall eigentlich ermittelt und abgerechnet?

Die Belastung des sogenannten Eigenverbrauchs ist ein Irrsinn, der im Augenblick durch die Politik geistert und als irgendwie gearteter Fortschritt bei der EEG-Novellierung bezeichnet wird. Dabei ist sie genau das Gegenteil. Insbesondere die Belastung von Strom aus erneuerbaren Energien mit der EEG-Umlage bei gleichzeitigen Ausnahmeregelungen für Industrie und fossil-atomare Energiewirtschaft (Beispiel: der Eigenverbrauch von Braunkohlebaggern) pervertiert das System und ist ein großer Rückschritt auf dem Weg in eine sinnvolle Energieversorgung. Eigenverbrauch entlastet die Netze und kann im Sinne der Energiewende als dezentrale Bewegung in Bürgerhand nur politisch gewollt sein. In Kombination mit lokalen Speichern umso mehr. Nun gibt es neue Vorschläge, die diese „Sonnensteuer" selbst für kleinste Anlagen fordert. Dass Erfassung, Abrechnung und vermeintlicher Nutzen in keinem Verhältnis stehen, ist irrelevant. Es scheint der verkrüppelte Auswuchs eines Kompromisses zwischen zwischen Lobby-Interessen sein, für den Kuhhandel noch eine milde Bezeichnung ist. Mit sinnvoller Politikgestaltung und Überblick hat die ganze Debatte jedenfalls nichts mehr zu tun. 

Der einzige sinnvolle Ausweg aus dieser Sackgasse bleiben die Mini AKWs:


Quelle-http://www.pv-magazine.de/meinung/blogdetails/beitrag/das-leben-ist-voller-ungerechtigkeiten_100015684/#ixzz34VFNwR21

   

1 Antwort

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Beantwortet 14, Jun 2014 von Jürgen Schäfer (221 Punkte)
Weshalb über EEG-Umlage und EEG-Vergütung Gedanken machen?
Die einzige Lösung, die ich sehe: Autarkie mit PV-Anlagen und Speichern.

Da es nicht für eine 100%-Unabhängigkeit reicht, kann sich jeder PV-Betreiber oder zukünftige PV-Betreiber seine kleine Insel schaffen, allerdings mit Netzanschluß, aber ohne Netzeinspeisung. Dann zahlt der Betreiber keine Steuer für den Eigenverbrauch, keine EEG-Umlage und zusätzlich weniger Energiekosten, weil 100% Eigenverbrauch.

Er muß noch Netzstrom beziehen, zweifellos, aber deutlich weniger als Früher.

Wenn die Politik meint, PV-Betreiber zu bestrafen, ignorieren wir einfach das EEG und die Vergütung daraus.
Sollen die EVU's ihren Strom doch erzeugen, wenn wir keinen oder deutlich weniger benötigen, fällt das Lügengebäude von selber zusammen.

Der nächste entscheidende Punkt: Wir haben die Wahl - die nächste Bundestagswahl kommt bestimmt. Wir können den Lügen von CDU/CSU und SPD weiterhin glauben oder tatsächlich einmal ökologische Alternativen wählen.

Es gibt ökologische Parteien, die eine Alternative sind.

Jürgen Schäfer, 14.06.2014
Kommentiert 14, Jun 2014 von Martin Schorlies (950 Punkte)
Bleibt noch offen:
Schließung der "Winterlücke" z.B. durch KWK, oder stumpf durch einen eigenen Stromerzeuger... wenn z.B. ein gutes Speichersystem verbaut wurde, stellt das kein Problem dar. Besonders da die Lastanforderung dann meist bekannt ist, kann man hier recht präzise dimensionieren. Wer's dann unbedingt ökologisch braucht: BioEthanol/Biodiesel. Aber am sinnvollsten/effizientesten wäre eben das ganze mit entsprechender Wärmeauskopplung (--> KWK).

Ob man dann billiger ist, läßt sich schwer abschätzen: aber sicher ist, der planbare Energieeinsatz mit recht überschaubaren Kosten bei günstig beziehbarem Brennstoffeinsatz (notfalls via Holzvergasung aus Rest- und Abfallhölzern z.B.). Ideen gibt es da viele und auch technische Lösungen. Letztendlich ist jeder selbst gefragt, wie man den Energiebedarf am sinnvollsten Deckt und endlich von pauschalen "Lösungen" (meist die installateurfreundliche Variante) Abstand nimmt.

Auch sind leider ökologische Parteien nicht immer der hit... denn wenn die Mehrheit regiert (zumindest wollen wir mal dran glauben), können Individualförderungen politisch kaum entstehen. Und der Einfluss des Lobbyismus bleibt erhalten, denn auch ökologischgeprägte Partei-Einfluss-Nehmer können mit genug Geld schnell mundtot gemacht werden (siehe z.B. den Skandal um Christian Wulff... dort wurde durch Desinformation und mehr Meinung als Fakten ein Mensch aus dem höchsten Amt im Staate geworfen, aus dem Schutz der Familie (was der Staat ja bekanntlich auch als schützenswert betrachtet) gedrängt und letztendlich nahezu ruiniert, wegen einer Reise im Wert von unter 800,-€... vgl.a. http://experts.top50-solar.de/4542/vom-hoffnungstr%C3%A4ger-zum-s%C3%BCndenbock?show=4555#c4555
Also auf die Politik verlasse ich mich da mal besser nicht. Aber physikalische Einheiten & Gesetze bieten eine weitaus verlässlichere Basis.
Kommentiert 16, Jun 2014 von Jürgen König (394 Punkte)
Hallo Herr Schäfer,
ist es wirklich so, nach derzeitigem Entwurf des neuen EEG's, dass keine EEG Umlage (wieviel Prozent auch immer) auf den selbstproduzierten und -verbrauchten Strom anfällt, wenn ich partout keinen Strom ins Netz einspeise?
Gruß, König
Kommentiert 16, Jun 2014 von Jürgen Schäfer (221 Punkte)
Bearbeitet 2, Jul 2014 von Jürgen Schäfer
Hallo Herr König,
so nehme ich es an. Wenn ich eine Inselanalge betreibe, wem muß ich dann sagen, daß ich eine PV-Anlage habe?
Nur wenn ich ins Netz einspeißen will, dann muß ich beim VNB nachfragen ob ich darf und über meinen Hausanschluß die entsprechende Leistung einspeisen darf.

Da ich auch sehr gute Beziehungen zu einem VNB habe, werde ich direkt nachfragen und mir aus erster Hand meine Meinung bestätigen lassen.
Somit folgt demnächst eine Information aus erster Hand. Bitte noch warten.

Gruß Jürgen Schäfer, 16.06.2014

Hier eine Erweiterung meiner Aussage:
Nach Rücksprache mit einem VNB erfuhr ich, daß jede Verbindung mit dem öffentlichen Netz dem VNB mitgeteilt werden muß.
Sollte ich keine EEG-Vergütung wünschen, entfällt die Meldung bei der BNA,
bekomme dann aber niemals Vergütung für den Strom, den ich dennoch einspeise. Ein Zweirichtungszähler wird eingebaut.

Kläre jetzt noch ab, wie es sich verhält, wenn ich eine Inselanbindung garntieren kann; d. h. nur Energie beziehen, aber niemals einspeisen.

Meine Anfrage beim Finanzamt wurde an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet und demnächst bearbeitet. Information folgt, sobald ich sie habe.

Seitens des VNB erhielt ich jetzt eine klare Aussage:
Eine Inselanlage mit Netzanbindung, quasi Halbsinsel, gibt es nicht.
Entweder Inselananlage, komplett eigenständig, gemäß dem Stand der Technik oder eine PV-Anlage am Versorgungsnetz. Dann gemäß dem Stand der Technik und unter Achtung der Vorgaben des VNB.

Mit einer Inselanlage ins Hausnetz einspeisen ist nicht zulässig und keinesfalls empfehlenswert!

Der Punkt Vergütung und "Strafabgaben" entrichten ist noch in Klärung und wird erst nach dem 01.08.2014 abschließend zu klären sein, sobald das Gesetz auf dem Papier steht. Da Papier gedulgig ist, müssen wir es auch sein.

Jürgen Schäfer, 27.06.2014

Konnte die Frage nach "Strafabgaben" klären:
Aussage vom EEG-Infotelefon 030 - 340 60 65 50

Wenn eine PV-Anlage als Inselanlage betrieben wird und keinen Strom ins Versorgungsnetz speist, somit auch keine EEG-Vergütung bekommt, wird auch keine EEG-Umlage (Strafsteuer) erhoben.

Somit ist die Richtung für mich klar:
Die Zeit ist reif für Inselanlagen, 100% Autarkie. PV-Anlagen mit den richtigen Speichern, damit die PV-Anlage auch ohne Netzanbindung funktioniert.

Zum Thema Steuer: Kein Gewerbe, somit keine Steuer!

Hoffe, ich habe jetzt vielen Menschen weitergeholen.

Mit täglich neuer Sonnenenergie!
Ihr Jürgen Schäfer, 02.07.2014
Kommentiert 2, Jul 2014 von Susanne Jung (1,633 Punkte)
Bei aller Sympathie, dieser EEG-Umlage-Unvernunft etwas wirksames entgegenzusetzen: Das Streben nach einer Autarkie bedeutet, dass diejenigen, die weder Dach nach Geld haben, weiterhin auf Atom und Kohle setzen müssen. Denken Sie z.B. an die Millionenstädte, wo Menschen zur Miete wohnen. Und denken Sie an die Industrieunternehmen, an die klein- und mittelständigen Unternehmen etc... Das Autarkie-Bestreben Einzelner schafft leider weder eine vollständige und noch eine schnelle Energiewende. Wir brauchen weit mehr als einzelne Akteure, die von Idealismus und Aktionismus getrieben sind. Der Klimawandel wartet nicht und die Zeit läuft uns davon.

Ihre Analyse, dass EEG-Umlage nicht fällig wird, wenn man sich autark versorgt, trifft nur dann rechtssicher zu, wenn Sie eine Inselanlage auf einem Haus errichten, das tatsächlich über keinerlei Netzanbindung verfügt.

Oder Sie schaffen es, den gesamten Strombedarf des Hauses zu Tag- und Nachtzeiten mit EE abzudecken (sollte dennoch ein EE-Überschuss existieren, darf dieser ohne Inanspruchnahme der Vergütung ins Netz eingespeist werden).
Kommentiert 2, Jul 2014 von Jürgen Schäfer (221 Punkte)
Sehr geehrte Frau Jung,

die Rechtsssicherheit ist gegeben, wenn ich einen Speicher im Hause habe und der Speicher entsprechend ausgelgt ist. Die Inselanlage läst sich auch technisch realisieren.
Selbst wenn der Überschuß-Strom ohne Vergütung ins Netz eingespeist wird, wen stört es? Der Netzbetreiber, wenn er die Einspeisung technisch erlaubt hat, sagt nichts dagegen. Der PV-Betreiber braucht aber keine Strafabgabe bezahlen. Der PV-Betreiber spart sich schon genug Kosten, hat dadurch seinen Gewinn.

Für die Menschen, die kein Dach zur Verfügung haben, biete ich auch Lösungen an. Kleine Inselanlagen, die über den Balkon betrieben werden können. Diese Betreiber bekommen zwar nie EEG-Vergütung, aber reduzieren ihre Stromkosten erheblich.

Sehr viele Industrieunternehmen haben Dachflächen zur Verfügung, nutzen diese aber nicht für PV, weil sich diese nicht rechnen würde, so Aussagen von Unternehmern. Diese Kaufleute rechnen die Amortisationszeit kaputt und somit fällt die Entscheidung gegen Eigenstromerzeugung.

Unternehmen, die rechnen können, betreiben PV-Anlagen. Das beste Beispiel das ich kenne: ALDI Süd. Vor ca. 3-6 Monaten entdeckte ich auf einer Filiale eine PV-Anlage. Inzwischen sah ich vermehrt PV-Anlagen auf ALDI-Supermärkten. Der Mensch, der denkt, ALDI mache das aus Klimaschutzgründen, der irrt. Es ist wirtschaftlich!
Kommentiert 2, Jul 2014 von Susanne Jung (1,633 Punkte)
Da Sie kein Jurist sind, würde ich mit dem Hinweis auf Rechtssicherheit zumindest vorsichtig umgehen.

Es geht NICHT um den nicht vorhandenen "Störfaktor" von EE-Strom im Netz sondern um den (zu Recht viel kritisierten) Willen des Gesetzgebers: In § 61 EEG 2014 und den dazu gehörenden Begründungen gibt es leider zahlreiche Regeln zur EEG-Umlagepflicht. Sicher - es gibt einige Interpretationsspielräume. Wer jedoch letztendlich im Streitfall überzeugt, können weder Sie noch ich voraussagen.

Und: Mit kleinen Balkonanlagen im Mehrfamilienhaus (sofern ein Balkon existiert und dort auch ein Solarmodul angebracht werden darf), gibt es keine Energiewende! Bitte bedenken Sie die Dimensionen. Momentan deckt die PV gerade einmal ca 5 % der Strom(!)versorgung. Die gesamten Erneuerbaren können derzeit nur ein Viertel des Strombedarfs in Deutschland abdecken. Was wollen Sie mit Balkonanlagen erreichen?

Und auch hier dürfen Sie leider nicht die technischen (http://experts.top50-solar.de/1482/steckfertige-solarmodule-und-kleinwindanlagen-zur-selbstmontage?show=1483#a1483) und rechtlichen Fallstricke (im EEG gibt es für Kleinstanlagen  LEIDER keine Bagatellgrenze)
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