Mit Schaffung des EEG 2012 hat der Gesetzgeber einen weiteren und zudem sehr entscheidenden Schritt für die Umsetzung der anstehenden Energiewende getätigt.
Die sehr ambitionierten Ausbauziele im Hinblick auf den Teil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung lassen sich – vor allem mit Blick auf die derzeitige Diskussion um die finanziellen Auswirkungen dieses Ausbaus und dem damit dro- henden Akzeptanzverlust in der breiten Bevölkerung – nur dann wirklich erreichen, wenn die bereits im EEG 2012 angelegte Marktintegration der Erneuerbaren Ener- gien weiter vorangetrieben wird.
Dabei ist bereits jetzt absehbar, dass zur möglichst wirksamen Kostendämpfung neue Wege beschritten und neue Konzepte, die weitgehend auch ohne Inanspruchnahme der Vergütung nach dem EEG auskommen können, entwickelt werden müssen.
Der dafür nötige Rechtsrahmen ist indes sehr unübersichtlich und in Teilen auch nur rudimentär ausgestaltet. Dies hat zur Folge, dass vor allem dezentrale Stromversorgungsmodelle ohne Inanspruchnahme des EEG in der Praxis vielfach auf vor allem rechtliche Unwägbarkeiten stoßen. Die Gründe hierfür sind vielfältig, liegen aber vor
allem in der Ausgestaltung des gegenwärtigen Strommarktdesigns sowie der Funkti- onsweise der Strommärkte begründet.
Ziel des Vortrages soll es daher sein, einen ersten Überblick über die Möglichkeiten dezentraler Stromversorgungsmodelle ohne Inanspruchnahme des EEG zu geben. Hierbei wird es insbesondere einen Schwerpunkt darstellen, die Unterschiede zum Fördersystem des EEG bzw. zum System der Direktvermarktung nach dem EEG darzustellen.
Darüber hinaus sind – im Sinne eines Aufzeigens von Vor- und Nachteilen – auch die rechtlichen Konsequenzen bzw. Anforderungen an derartige dezentrale Strom- versorgungsmodelle darzustellen. Schwerpunktmäßig wird hier die Wirtschaftlichkeit zu beleuchtet. Dies wird demzufolge vor allem Ausführungen zu den anfallenden Strombestandteilen (Gestehungskosten, KWK-Umlage, EEG-Umlage, Stromsteuer, Mehrwertsteuer) umfassen.
Ein besonderer Schwerpunkt des Vortrags werden – nach derzeitiger Sachlage – auch seit der Bundestagswahl eintretende bzw. sich abzeichnende gesetzliche Neuerungen sein.
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