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Sind Blendgutachten für Photovoltaik-Fassadenanlagen zwingend notwendig und Pflicht?

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Eingestellt 17, Mär 2014 in Photovoltaik von Anonym
   

1 Antwort

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Beantwortet 17, Mär 2014 von Michaela Fischbach (112 Punkte)
Wir von der Solarpraxis erstellen seit Jahren Blendgutachten. Unser Stand ist, dass Blendgutachten per se erst mal keine Pflicht sind. Sie können jedoch zur Pflicht werden für ein konkretes Projekt, wenn wie bei Freiflächenanlagen an der Autobahn und an Bahnlinien, im Rahmen des B-Plan Verfahrens eine Behörde dies fordert.

Grundsätzlich empfehlen wir im Zweifelsfall in der Planungsphase ein Blendgutachten, denn im Vorweg lassen sich oft relativ einfach Lösungen finden. Ist eine Anlage erst mal gebaut und es kommt dann zu (berechtigten) Beschwerden, so können die Kosten sehr hoch werden (Abdeckung Module, bis zu Ab- und Umbau).

Weitere Hintergründe zu Blendgutachten finden Sie auch unter dem Stichwort „symposium-photovoltaik-2014“. Dort stelle ich den Vortrag zu dem Thema ein, den ich auf dem 29. PV-Symposium auf Kloster Banz am 13.3.2014 gehalten habe.
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