Firmenverzeichnis Experts Preisvergleich

Leistungsgarantie = Herstellergarantie?

0 Punkte
515 Aufrufe
Eingestellt 6, Jan 2014 in Photovoltaik von Anonym
Bearbeitet 7, Jan 2014
Wir betreiben seit 2005 eine PV Anlage die seit Anfang an Probleme macht (Defekte Module, defekter Wechselrichter, kalte Lötstellen usw.) . Obwohl die Anlage regelmäßig gewartet und repariert wurde, lässt die Leistung (gemessener Wirkungsgrad je String= 71 bzw. 62%) kontinuierlich nach. Laut Kaufvertrag, handelt es sich um ein Komplettangebot mit Hochleistungsmodulen +/- 3% Toleranz, 25 Jahre Leistungsgarantie, geringe Wirkungsgradreduktion, Wechselrichter und Installation. Nun wüsste ich gerne, wer für die zugesagten 25 Jahre Leistungsgarantie zuständig ist: der Installateur od. der Hersteller? Datenblätter oder eine Garantiebeschreibung wurden nicht ausgehändigt. Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
   

3 Antworten

+1 Punkt
Beantwortet 6, Jan 2014 von Klaus Hying (930 Punkte)
Bearbeitet 6, Jan 2014 von Klaus Hying
Der Installateur hat eine gesetzliche Gewährleistungspflicht die mindestens zwei Jahre beträgt. Die Dauer hängt von der Vertragsart ab (Kaufvertrag oder Werkvertrag).

Bei einer Anlage von 2005 bleibt noch die freiwillige Garantie der Hersteller von Komponenten wie Module und Wechselrichter. Dazu gehört auch die erwähnte Leistungsgarantie. Ihre Ansprüche müssen Sie also direkt beim Hersteller der Module geltend machen. Wenn er den Garantiefall anerkennt wird er im Regelfall nur die Module ersetzen, aber nicht die Montagekosten. Allerdings sind Sie in der Nachweispflicht, dass die Module zu wenig Leistung bringen. Sie sollten sich die Garantiebedingungen von ihrem Installateur schriftlich bestätigen lassen oder die seinerzeit gültigen allgemeinen Garantiezusagen des Herstellers recherchieren.

Da die Anlage regelmäßig gewartet wurde, schließe ich mal Verschmutzung, defekte Bypassdioden (z.B. durch Überspannung) oder ähnliche Ursachen aus, die der Modulhersteller natürlich nicht zu verantworten hätte.

Klaus Hying
0 Punkte
Beantwortet 6, Jan 2014 von Jörg Tuguntke (1,368 Punkte)
Moin Frau Krause,

ohne hier einem Anwalt vorgreifen zu wollen, IHR Vertragspartner ist als Erstes Ihr Garantiegeber.

Es kann aber sein (Vertragsabhängig), das er die Herstellergarantie einfach "durchgegeben" hat. Aber auch dann ist ER Ihr Anprechpartner und muß sich dann mit dem Hersteller auseinandersetzen.

Dann spielt auch noch die Form der Leistungsgarantie eine Rolle. Linear, abgestuft oder pauschal (25 Jahre auf 80% der Modulleistung).

Da Sie aber anscheinend keine korrekte Dokumentation bekommen haben, empfehle ich einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen.

Letztendlich bleibt die Beweislast erst einmal bei Ihnen, ob die Module tatsächlich dermaßen degradiert sind.

Problematisch wird es erst, wenn Installateur und Hersteller nicht mehr am Markt sind.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

mfg  tugu
Kommentiert 7, Jan 2014 von Anonym
Sehr geehrter Herr Tuguntke,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Die Form der Leistungsgarantie wurde nicht näher beschrieben (lediglich: 25 Jahre Leistungsgarantie)
Würden Sie mir raten bezüglich der Beweislast einen Sachverständigen einzuschalten oder ist das jährliche Messprotokoll (Wirkungsgrad je String 71 bzw. 62%) ausreichend?.
Im Voraus nochmals besten Dank für Ihre Bemühungen.
Kommentiert 7, Jan 2014 von Jörg Tuguntke (1,368 Punkte)
Sehr geehrte Frau Krause,

ich kann nicht beurteilen, wie bei Ihnen WAS mit welchen Verfahren gemessen wurde. Wenn jedoch die Wirkungsgrade pro String ermittelt wurden, sollte man eine Messung mittels Referenzmodul bei ausreichender Einstrahlung ausgehen.
Wenn also Installateur und / oder Hersteller noch "am Markt" sind, sollten Sie als Erstes mit dem Installateur in Kontakt treten und mit dem "verhandeln".
Der kann Ihnen auch am ehesten die fehlenden Unterlagen beschaffen und nachreichen, sowie weitere Informationen bez. der Leistungsgarantie geben.

Wenn ein Kontakt -aus welchen Gründen auch immer- nicht mehr erwünscht / möglich ist, sollten Sie Ihre Wartungsfirma fragen, inwieweit die Ihnen helfen, ggf. defekte Module, etc., ausmessen kann.

Erst danach würde ich einige der Module (sofern die betroffen sind) auf eigene Kosten flashen lassen. Aber Achtung, einige Hersteller erkennen nur Ergebnisse von bestimmten "Instituten" an.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

mfg  tugu
0 Punkte
Beantwortet 7, Jan 2014 von Sebastian Hartmann (140 Punkte)
Interessant wäre noch, was Sie mit "Leistung (2013=71%)" genau meinen!?

Ist die Maximalleistung der Anlage im Jahr 2013 nur noch 71% oder hat die Anlage nur 71% des SOLL-Ertrages erwirtschaftet (dann hätten Sie die Energie gemeint).

Maximalleistung = 71%:
Wann haben Sie den Wert abgelesen? Im Sommer kommen oftmals auch gute Anlagen nur auf 75-85% Nennleistung, da sich die hohe Temperatur hier negativ auswirkt. Die jährkliche Anlagenmaximalleistung wird gerade bei steileren Dachanlagen oft in den Monaten März bis Mai erreicht.
Haben Sie vielleicht auch Vergleichswerte aus vorangegangenen Jahren?

Jahresertrag = 71%:
Hier wäre zunächst die Frage, wer den Sollwert bestimmt hat? Dubiose Verkäufer (wonach mir das Angebot ohne Herstellerangaben auf den ersten Blick aussieht) haben hier oft etwas schöngerechnet, um die Anlage gut zu verkaufen. Hat die Anlage den durchschnittlichen Zielwert jemals erreicht?
Einige Kunden haben bereits den Ertragsrückgang in den letzten Jahren 2011 -> 2012 -> 2013 bemängelt. Dazu muss man aber allgemein sehen, dass 2011 die solare Einstrahlung deutschlandweit sehr weit über Jahresdurchschnitt war. 2012 war immer noch ein gutes "Solar-Jahr", 2013 konnte man aber das erste Halbjahr fast überall in Deutschland wenig Ertrag verbuchen. Das sieht für manchen Laien natürlich auf den ersten Blick nach Degradation (= fortschreitender Rückgang der Leistungsfähigkeit der Module) aus, ist aber rein meteorologisch bedingt.
Kommentiert 7, Jan 2014 von Anonym
Sehr geehrter Herr Hartmann,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Das Meßprotokoll wurde im Februar 2013 bei klarem Wetter erstellt. Wirkungsgrad 1. String 71% 2. String 62%.

Der Jahresertrag wurde vom Installateur mit 930 kWh pro Jahr und kW installierter Leistung angegeben (35° Dachneigung, Ausrichtung nach Süden, keine Verschattung) liegt aber immer durchschnittlich 10-15% darunter.
Stellen Sie Ihre eigene Frage:

Top50-Solar Experts
Expertenwissen zu Photovoltaik, solarer Wärme, E-Mobility und Energiewende.

Stellen Sie Ihre Frage hier!

3,449 Fragen

4,095 Antworten

1,296 Kommentare

2,424 Nutzer

 

...