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Die EEG-Umlage ist kein Maß für die Belastung des Stromkunden

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Eingestellt 15, Mai 2012 in Energiewende von Anonym

Die EEG-Umlage ist kein Maß für die Belastung des Stromkunden

   

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Beantwortet 15, Mai 2012 von Frank Busse (50 Punkte)

Der 100-Milliarden-Euro-Irrtum

Ende März hat der Bundestag mit einer Änderung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) eine erneut gekürzte Vergütung für aus Photovoltaikanlagen eingespeisten Strom beschlossen.(1) Das Ziel der Kürzung, die Beschränkung des Zubaus, wird mit der Kostenbelastung der Stromkunden begründet, die in der Höhe der "EEG-Umlage" entspreche. Die Gegner der Kürzung und Befürworter eines verstärkten Ausbaus argumentieren im Wesentlichen, die Belastung der Stromkunden sei gegenüber moralisch höherstehenden Werten abzuwägen. Diese ideologische Diskussion ist nicht nur inhaltlich überflüssig, denn das Kostenargument ist logisch falsch - sie ist auch kontraproduktiv, weil sie das logisch falsche Argument zunächst scheinbar als grundsätzlich richtig akzeptiert.

Zur angeblichen Kostenbelastung behauptet das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) im Januar(2), durch den "Ökostromaufschlag" werde eine Durchschnittsfamilie "über den eigentlichen Strompreis hinaus mit knapp 200 € im Jahr belastet" und in der Summe übersteige er gar eine "100-Milliarden-Euro-Schwelle".

Die Unterscheidung des RWI zwischen "eigentlichem Strompreis" und "Ökostromaufschlag" erscheint auf den ersten Blick plausibel: Die Anlagenbetreiber erhalten für EEG-Strom eine gesetzlich fixierte Einspeisevergütung, an der Strombörse in Leipzig erzielt er aber nur den Börsenpreis. Der Differenzbetrag wird als "EEG-Umlage" auf die Haushaltsstromkunden umgelegt. Für die Frage nach einer Belastung des Stromkunden führt diese Unterscheidung allerdings in die Irre, denn hierüber sagt die Höhe der Umlage schlicht nichts aus.

"Belastet" ist der Stromkunde dann, wenn seine Kosten heute höher sind als im Vergleich zu einem (theoretischen) Zustand, in dem nicht nur keine EEG-Umlage anfällt, sondern auch der heutige Anteil des EEG-Stroms konventionell bereitgestellt wird. In diesem Vergleichszustand wären (wegen des Merit-Order-Effekts) zu den Zeitpunkten, zu denen heute EEG-Strom eingespeist wird, die Börsenpreise für Strom (und damit auch der "eigentliche Strompreis") signifikant höher - und umso geringer ein den Stromkunden belastender "Ökostromaufschlag". Für 2009 und 2010 stellt das Bundesumweltministerium im Ergebnis sogar eine Entlastung der Stromkunden um jeweils rund 3 Mrd € fest.(3) Die Behauptung, der Stromkunde werde durch das EEG in Höhe der EEG-Umlage belastet, ist offenkundig sachlich falsch, weil die logisch zwingend notwendige Sicht auf den Vergleichszustand "ohne EEG" fehlt.

Ist dem RWI dieser logische Fehler irrtümlich unterlaufen oder war die "Faszination der großen Zahl" im Sinne der Muttergesellschaft RWE als Mittel der politischen Propaganda gegen das EEG und speziell die Photovoltaik (das gefürchtete "Gaspedal der Energiewende"(4)) hoch willkommen? - Dann müssten wir wohl von einer 100-Milliarden-Euro-Lüge sprechen.

(1) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Pressemeldung 041/12 vom 29.03.2012 http://erneuerbare-energien.de/erneuerbare_energien/pressemitteilungen/pm/48510.php

(2) SPIEGELonline 14.01.2012 "Ökostrom - Solarsubventionen übersteigen 100-Milliarden-Euro-Schwelle" http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,809147,00.html

(3) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Analysen zum Merit-Order Effekt erneuerbarer Energien - Update für das Jahr 2010, 04.11.2011 http://www.bmu.de/erneuerbare_energien/downloads/doc/47928.php

(4) arrhenius Institut Hamburg, Pressemitteilung vom 20.04.2010 http://www.openpr.de/news/419837/Auswirkung-eines-ungebremsten-Ausbaus-der-Photovoltaik-auf-den-Strommarkt-bisher-nicht-beruecksichtigt.html

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