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Bundestag beschließt Anpassung der Fördersätze für Solarstrom im EEG – Ein Kommentar

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Eingestellt 29, Mai 2012 in Energiewende von Anonym

Bundestag beschließt Anpassung der Fördersätze für Solarstrom im EEG – Ein Kommentar

   

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Beantwortet 29, Mai 2012 von Frank Müllers (590 Punkte)

Der Bundestag hat den Kürzungen der Solarförderung zugestimmt und neue Regelungen für erneuerbare Energien beschlossen. Mit der Mehrheit der Stimmen der Koalition verabschiedete der Bundestag am Donnerstag, 29. März 2012, das Gesetz zu den Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien in einer namentlichen Abstimmung. 305 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf, 235 lehnten ihn ab, es gab eine Enthaltung. Abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke, in dem gefordert worden war, die Kürzungen zurückzuziehen und ein Unterstützungsprogramm für die Solarindustrie aufzulegen. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetzentwurf. In der Presseverlautbarung kann man nun folgende einleitende Begründung nachlesen: >>Der Deutsche Bundestag hat heute wichtige Grundlagen für einen nachhaltigen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland gelegt. Die beschlossene Anpassung der Vergütung für Solarstrom hat zum Ziel, den Ausbau der Photovoltaik auf einen ökologisch und ökonomisch vernünftigen Ausbaupfad von rd. 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr zu führen und zugleich die Marktintegration der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Dabei lassen wir uns von folgenden Grundsätzen leiten: - Die verminderten Vergütungssätze orientieren sich an den enormen Preissenkungen bei den Anlagen. - Das EEG ist ein Instrument zur Markteinführung. Mit der Novelle setzen wir deshalb Anreize für Eigenverbrauch und Marktintegration. - Bei sinkenden Anlagenpreisen und damit sinkenden Kosten für die Stromerzeugung unterhalb der Strompreise eröffnet sich für Photovoltaik Schritt für Schritt eine marktgetriebene Perspektive außerhalb der staatlichen Förderung. - Dort liegt die Zukunft für eine wettbewerbsfähige deutsche Solarindustrie. Bundesumweltminister Röttgen: “Wir wollen die Energiewende erfolgreich umsetzen. Das erfordert Rahmenbedingungen, mit denen wir die Zubaumenge der Photovoltaik im Sinne von Netzstabilität und Kostenbegrenzung sinnvoll steuern und gleichzeitig die erfolgreiche deutsche PV-Industrie in Deutschland und auf dem Weltmarkt weiter erhalten.” Wesentliche Neuregelungen: Die Vergütung wird zum 1. April 2012 abgesenkt und damit an die massiv gesunkenen Anlagenpreise angepasst. Die Vergütung verringert sich - für kleine Dachanlagen von jetzt 24,43 auf 19,50 ct/kWh (bis 10 kW); - für größere Dachanlagen von derzeit 21,98 auf 16,50 ct/kWh und für Freiflächenanlagen von derzeit 17,94 auf 13,50 ct/kWh. Damit ziehen wir die nach dem geltenden EEG zum 1. Juli 2012 vorgesehene Absenkung von 15% vor und senken darüber hinaus die Vergütung um rd. 1 – 3 ct/kWh zusätzlich maßvoll ab. Dies ist notwendig, um die bestehende Überförderung abzubauen. Seit Ende 2010 bis Anfang 2012 sind die Kosten für die PV-Systeme um mehr als 30% gefallen.<< Zitat Ende Das klingt zunächst vernünftig. Betrachten wir die Argumente im Einzelnen, so finden sich doch einige Unstimmigkeiten bzw. Fragen: Warum liegt der “vernünftige Ausbaupfad” bei 2500 – 3500 Megawatt pro Jahr? Zugebenermaßen war der Zubau im letzten Jahr mit (bisher unbestätigten) 7500 Megawatt zehn mal höher, als der der Windenergie mit 766 Megawatt. Da die ebenfalls noch bestehende Überförderung in der Windkraft nicht abgebaut wird, kann man davon ausgehen, das im Rahmen der Energiewende mit einer Steigerung des Ausbaus in diesem Sektor zu rechnen ist. Während die sich abzeichnenden Netzprobleme in der Fotovoltaik durch neue VDE-Anwendungsregeln und weitere regulierende Maßnahmen, sowie die nicht zu leugnende Dezentrale und Verbrauchernahe Stromgewinnung, weitestgehend gelöst wurden, werden im Rahmen des Windenergieausbaus und der entstehenden (Offshore-) Windparks massive Probleme – und Kosten - beim Netzausbau entstehen. Kosten, die die Netzbetreiber bereits jetzt auf uns Verbraucher umlegen. Die verminderten Vergütungssätze orientieren sich an den angeblich so enormen Preissenkungen bei den Anlagen. Ursprünglich und bis jetzt war laut Gesetz eine Orientierung am bisherigen Zubau vorgesehen. Man kann es nämlich auch umgekehrt sehen: Die enormen Preissenkungen bei den Anlagen resultieren aus den sich rasant nach unten bewegenden Vergütungssätzen. Wobei sich diese enormen Preissenkungen durch immer günstigere Importware aus Fernost ursächlich begründen und mittlerweile auch nur noch damit zu realisieren sind. Das EEG `war´ ein Instrument zur Markteinführung. So sehr ich den Import der Module aus China aus wettbewerbstechnischen Gründen begrüßt habe – als die erstem Module hier in Deutschland importiert wurden, sanken die Preise der deutschen Hersteller schlagartig um 10 % – so sehr lehne ich den mittlerweile gigantischen Verbau dieser Importmodule ab. Es kommt auf die Sicht der Dinge an: Eine bestehende Überförderung besteht meines Erachtens einzig im Bereich der vom chinesischen Staat massiv protegierten Billigmodulen. Unter diesen Vorraussetzungen hat die deutsche Solarindustrie weder natiomal noch international Überlebenschancen. Seit Ende 2010 bis Anfang 2012 sind die Kosten für die PV-Systeme um annähernd 30% gefallen, die Vergütung – damals noch 0,3914 €/kWh bei einer Anlage bis 30 kWp – sank seither auf nunmehr 0,165 €/kWh – dies entspricht einer Senkung um 57%. Maßvoll ist anders. Eine Anlage in dieser Größenordnung darf mittlerweile mit Montage nicht mehr als ca. 1600 €/kWp netto kosten, um für einen deutschen Kunden eine lohnenswerte Investition in die Zukunft dar zu stellen. Dies stellt einen deutschen Solarhandwerker – der Wert auf Qualität und Langlebigkeit seiner Produkte und deren erstklassiger Montage legt – vor ernste Probleme. Ein Ausweg aus diesem Dilemma wäre eine zweigliedrige Förderung: Eine höhere Vergütung von Solarstrom der mit deutschen oder europäischen Qualitätsprodukten erzeugt wurde und eine den geringeren Herstellungskosten geschuldeten niedrigere Vergütung für Importware. Chinesische Marken könnten dann, um den vermeintlichen Protektionismus abzuwehren, in Deutschland produzieren – so wie es deutsche Hersteller bereits in China praktizieren (müssen).

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