Hallo zusammen,
in den vergangenen Jahren haben wir einige Bürgersolaranlagen nach der Volleinspeiseregelung organisiert. Nach der jüngsten EEG-Umformung wäre das auch grundsätzlich weiterhin, jedoch mit Abschlägen (Marktintegrationsmodell) möglich. Unsere momentan in der Planung befindliche Bürgersolaranlage soll auf einer kommunalen Schule errichtet werden und wir möchten den erzeugten Strom diesmal gerne an die Gemeindeverwaltung verkaufen. Hat jemand diesbezüglich bereits Erfahrungen gesammelt und wo sind die Fallstricke? Oder noch besser: Existieren nachahmenswerte Stromabnahmeverträge?
Mit sonnigen Grüßen
Hartmut Sandmann