Im Oderburch gibt es verbreitet Loose Bebauung mit Höfen im Außenbereich außerhalb von Ortschaften.
In Seelow-Neulangsow soll nun eine Anlage auf einer Konversionsfläche entlang einer Bahnlinie gebaut werden.
Der Abstand zur Bahnlinie beträgt zwischen 30 und 140 Metern. Der Abstand zum nächsten Hof beträgt ca 100 Meter.
Die 'Konversionsfläche' - ein nicht fertig gestelltes kleines Heiz Kraftwerk aus DDR Zeit, ist mittlerweile von hohem Baumbestand, schilf Wildrosen und allerlei seltenen Arten (Rohrkolben) bewachsen und ein Nistplatz für zahlreiche Vögel und Wildtiere.
Fragen:
-Gibt es bei solchen Anlagen einen Mindestabstand zu Wohngebäuden?
- Gilt die Regelung das Anlgen bis zu 110 Meter Abstand zu Bahnlinien gebaut werden dürfen auch wenn dort ein verstreutes Wohngebiet ist?
- Inwieweit ist die Rodung einer solchen Wald/Feuchtgebietfläche für einen Solarpark zulässig?