Hallo Gabi,
rein aus meinen eigenen privaten Verständnis heraus würde ich folgendes vermuten:
Eine Übertragung an den Ehepartner kommt einem Eigentümerwechsel gleich.
Begründung meiner Vermutung: PV-Anlagenbetreiber gelten als Unternehmer. Unternehmer stehen als Einzelpersonen in einem Verhältnis gegenüber dem Energieversorger - und nicht als Teil einer wie auch immer ausgestalteten eingetragenen Lebensgemeinschaft oder Ehe. Mit der Übertragung an den Ehepartner ändert sich das unternehmerische Verhältnis und der Ehepartner nimmt die vertraglichen Pflichten wahr und übernimmt die unternehmerische Tätigkeiten.
In welchen Zusammenhang steht diese Frage auf dem Fragebogen zur EEG-Umlage denn?
Ich möchte betonen, dass ich kein Jurist bin und meine Aussage nur meine private Vermutung ist. Milk the Sun bietet, so denn nötig, übrigens auch juristische Beratungen rund um den Betrieb einer PV-Anlage an. Aber vielleicht gibt es ja hier im Forum jemanden, der noch spezifischer auf deine Frage eingehen kann?
Liebe Grüße
Simon